BWF Stiftung: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage
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BWF Stiftung: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

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Im Skandal um die BWF-Stiftung hat die Staatsanwaltschaft jetzt Anklage gegen sechs Verdächtige erhoben. Ihnen wird u.a. gewerbs- und bandenmäßiger Betrug vorgeworfen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Vor einem guten Jahr flog der Anleger-Skandal rund um die BWF-Stiftung auf. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben, berichtet der "Tagesspiegel". Den sechs Verdächtigen wird demnach u.a. gewerbs- und bandenmäßiger Betrug vorgeworfen. Drei von ihnen sitzen schon seit einiger Zeit in Untersuchungshaft. Das Gericht muss nun noch prüfen, ob die Anklage zugelassen wird, wovon aber ausgegangen werden kann.
Die Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF-Stiftung) hatte bei Anlegern mehr als 50 Millionen Euro eingesammelt. Die Anleger investierten in Gold und erhielten gleichzeitig das Versprechen, dass die BWF-Stiftung das Gold zu einem höheren Preis wieder zurückkaufen würde. Unabhängig von der Entwicklung des Goldpreises. Bei einer Razzia im Februar 2015 flog der Schwindel auf. Außerdem untersagte die BaFin der BWF-Stiftung (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/bwf-stiftung.html) ihr unerlaubtes Einlagengeschäft weiter zu betreiben. Doch mit der Rückzahlung der Gelder an die Anleger wurde es nichts. Denn der Bund deutscher Treuhandstiftungen (BDT) als Trägerverein meldete wenig später Insolvenz an. Rund 6000 Anleger fürchten um ihr Geld. Zumal das sichergestellte Gold überwiegend nicht echt ist.
Das Insolvenzverfahren wird sich noch längere Zeit hinziehen und mit einer hohen Insolvenzquote für die Anleger ist wohl ohnehin nicht zu rechnen. Daher sollten die Anleger parallel zum Insolvenzverfahren auch weitere rechtliche Möglichkeiten wie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Die Forderungen können sich sowohl gegen die Unternehmensverantwortlichen richten als auch gegen die Vermittler der BWF-Stiftung.
Da die BWF-Stiftung ihr Einlagengeschäft ohne die notwendige Erlaubnis der Finanzaufsicht BaFin betrieben hat, stehen die Verantwortlichen persönlich in der Haftung. Sollten sich zudem die Betrugsvorwürfe bestätigen, eröffnet dies noch weitere rechtliche Möglichkeiten. Die Vermittler hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen umfassend über die Risiken der Geldanlage aufklären müssen. Ist dies nicht geschehen, können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.
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Datum: 11.03.2016 - 11:10 Uhr
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