Ursula Thümler aus Niedersachsen zur Vorsitzenden des NDR Rundfunkrats gewählt
ID: 1332459
Vorsitzende des NDR Rundfunkrats. Das Gremium wählte sie am Freitag,
11. März, in Hamburg zur Nachfolgerin von Dagmar Pohl-Laukamp. Der
Vorsitz wechselt gemäß NDR-Staatsvertrag alle 15 Monate in der
Reihenfolge Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und
Niedersachsen, in diesem Fall zum 27. März 2016.
Ursula Thümler engagiert sich ehrenamtlich in vielen Bereichen,
darunter im Landesfrauenrat Niedersachsen, dessen Vorsitzende sie von
2002 bis 2008 war, und im Landespräventionsrat Niedersachsen. Dem NDR
Rundfunkrat gehört die Bankkauffrau seit 2007 an; entsandt ist sie
vom Landesfrauenrat Niedersachsen. Ursula Thümler lebt in Laatzen bei
Hannover. Zu stellvertretenden Vorsitzenden des Rundfunkrats gewählt
wurden Uwe Grund aus Hamburg (SPD Landesorganisation), Ute Schildt
aus Mecklenburg-Vorpommern (SPD Landesverband) und Dagmar Pohl
Laukamp (Landesnaturschutzverband Schleswig-Holstein e. V.).
Ursula Thümler anlässlich ihrer Wahl: "Neue Formen der
Mediennutzung verstellen vielen Menschen den Blick auf das große
Ganze. Die Debatte um die Flüchtlingsfrage legt Brüche und Gräben in
der Gesellschaft offen. Vor diesem Hintergrund kommt der integrativen
Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks besonderes Gewicht zu.
Der Rundfunkrat wird die Geschäftsleitung des NDR konstruktiv und
kritisch begleiten, damit die Menschen im Norden auch weiterhin
qualitativ hochwertige und attraktive Programmangebote erhalten.
Meiner Vorgängerin Dagmar Pohl-Laukamp danke ich für ihr großes
Engagement."
Der NDR Rundfunkrat ist ehrenamtlich tätig. Die 58 Mitglieder des
Gremiums sind in repräsentativer Weise von bedeutsamen
gesellschaftlichen, konfessionellen und politischen Organisationen
und Gruppen aus den vier NDR-Staatsvertragsländern entsandt. Der
Rundfunkrat überwacht die Einhaltung der Programmanforderungen und
berät den Intendanten in programmlichen Angelegenheiten. Zu den
gesetzlich festgelegten Aufgaben des Gremiums gehört u. a. auch die
Wahl und Abberufung des Intendanten; auch der Verwaltungsrat wird vom
Rundfunkrat gewählt. Dem Rundfunkrat obliegt die Genehmigung des
jährlichen Wirtschaftsplans und des Jahresabschlusses. Seine Amtszeit
beträgt fünf Jahre.
Pressefoto: ARD-Foto.de
11. März 2016
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Datum: 11.03.2016 - 18:09 Uhr
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