Nordcapital Offshore Fonds 3: MS E.R. Haugesund vor dem Verkauf

Nordcapital Offshore Fonds 3: MS E.R. Haugesund vor dem Verkauf

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Nordcapital Offshore Fonds 3: MS E.R. Haugesund vor dem Verkauf




(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/nordcapital-gmbh-schiffsfonds.html
Der sinkende Ölpreis trifft die Anleger des Schiffsfonds Nordcapital Offshore Fonds 3. Das Plattformversorgungsschiff MS E.R. Haugesund soll offenbar verkauft werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Derzeit herrscht ein Überangebot an Rohöl auf den Weltmärkten. Das führt dazu, dass Bohrplattformen nicht mehr ausgelastet sind und entsprechend auch eine Unterbeschäftigung bei den Plattformversorgungsschiffen eintritt. Das müssen nun auch die Anleger des Nordcapital (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/nordcapital-gmbh-schiffsfonds.html) Offshore Fonds 3 erleben. Der Plattformversorger MS E.R. Haugesund soll offenbar verkauft werden. Die Anleger sollen bis Mitte März über den Verkauf entscheiden, berichtet "fonds professionell" online. Laut der Handelsplattform "zweitmarkt.de" wurden die Fondsanteile zuletzt nur noch zu einem Kurs von 22 Prozent gehandelt (Stand 11.08.2015).

Nordcapital hatte den Offshore Fonds 3 im Jahr 2009 aufgelegt. Investitionsobjekte sind die beiden Plattformversorgungsschiffe MS E.R. Haugesund und MS E.R. Navik. Das Emissionsvolumen des Schiffsfonds beträgt rund 48 Millionen Euro, rund 27 Millionen Euro haben die Anleger beigesteuert, die sich mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro beteiligen konnten. Allerdings konnte die Investition die Erwartungen bisher nicht erfüllen. Angesichts des Ölpreisverfalls und des geplanten Verkaufs eines der Fondsschiffe könnte sich die wirtschaftliche Situation der Fondsgesellschaft zuspitzen. Anleger können sich zur Überprüfung ihrer rechtlichen Möglichkeiten an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann u.a. auch prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.

Grundlage für Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Schiffsfonds wurden in den Beratungsgesprächen vielfach als eine sichere und renditestarke Geldanlage angepriesen. Allerdings hätten im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch die Risiken der Kapitalanlage umfassend erläutert werden müssen. Zu den Risiken zählen die globalen konjunkturellen Entwicklungen, die langen Laufzeiten oder die erschwerte Handelbarkeit der Fondsanteile. Für die Anleger kann ihre Beteiligung auch im Totalverlust der Einlage enden.



Außerdem hätte die vermittelnde Bank auch ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) offenlegen müssen. Wurden die Kick-Backs oder Risiken verschwiegen, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

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Datum: 14.03.2016 - 11:20 Uhr
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