Rettungsgasse ist Pflicht, aussteigen verboten / Der ADAC erklärt die Spielregeln bei Autobahnstaus
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außer Kraft. Autofahrer und Motorradfahrer sollten einiges beachten,
sonst drohen Bußgeld und Punkte. Der ADAC hat die Spielregeln bei
Autobahnstaus zusammengestellt.
Die wichtigste Maßnahme im Stau ist die Bildung einer
Rettungsgasse. Wer sich nicht daran hält, dem droht ein
Verwarnungsgeld von 20 Euro. Ohne Stau ist das Halten auf der
Autobahn und auf dem Standstreifen verboten. Wer dagegen verstößt,
muss ein Verwarnungsgeld von 30 Euro zahlen. Wer sogar parkt,
riskiert ein Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt.
Auch während eines Staus ist das Telefonieren ohne
Freisprechanlage strikt verboten, sofern der Motor nicht
ausgeschaltet ist. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld von 60
Euro und einem Punkt geahndet.
Wer im Stau steht, darf die Fahrbahn grundsätzlich nicht betreten.
Weder ein "menschliches Bedürfnis" noch das Wickeln eines Kindes
stellen einen vom Gesetzgeber anerkannten Notfall dar. In solchen
Fällen heißt es, bis zum nächsten Park- oder Rastplatz
weiterzufahren. Laut StVO ist das Betreten nur zur Unfallsicherung
erlaubt. Bei Zuwiderhandlung drohen 10 Euro Verwarnungsgeld.
Steht der Verkehr auf der Autobahn bei einer Vollsperrung für
lange Zeit, wird die Polizei bei einem kurzen Aussteigen und
"Sich-die-Beine-Vertreten" auf eine Anzeige verzichten. Dabei dürfen
Rettungskräfte nicht behindert werden.
Rechts überholen ist nur dann erlaubt, wenn der Verkehr auf dem
linken Fahrstreifen steht oder mit höchstens 60 km/h fährt. Bei
stehendem Verkehr darf man rechts mit maximal 20 km/h fahren. Ist der
Verkehr auf dem linken Fahrstreifen in Bewegung, darf rechts mit
einer Differenzgeschwindigkeit von höchstens 20 km/h überholt werden.
Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Geldbuße von 100 Euro sowie
einen Punkt.
Der Seitenstreifen darf nicht dazu genutzt werden, um schneller
zum Rastplatz oder zur Autobahnausfahrt zu gelangen. Wer´s dennoch
macht, riskiert 75 Euro Bußgeld und einen Punkt.
Rückwärtsfahren oder gar wenden ist natürlich auch im Stau tabu,
es sei denn, die Polizei fordert dazu auf. Sonst droht neben Geldbuße
und Punkten auch ein Fahrverbot.
Das Hindurchschlängeln von Motorrädern ist verboten und wird mit
einer Geldbuße von 100 Euro und einem Punkt geahndet. Links überholen
ist zwar erlaubt, in den meisten Fällen bleibt dem Motorradfahrer
jedoch nicht genug Platz, um einen ausreichenden Sicherheitsabstand
zur Fahrzeugkolonne einzuhalten.
Ist die Stau-Ursache eine Baustelle und ein Fahrstreifen fällt
weg, ist das Reißverschlussverfahren anzuwenden. Dabei darf der
Übergang vom endenden Fahrstreifen auf den durchgehenden erst
unmittelbar vor Beginn der Verengung erfolgen. Wer anderen das
Einordnen auf den durchgehenden Fahrstreifen nicht ermöglicht, dem
droht ein Verwarnungsgeld von 20 Euro.
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Datum: 14.03.2016 - 11:05 Uhr
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