Nebenkosten jetzt zügig abrechnen - Fristen nicht verpassen
Oftmals versäumt: Ausschlussfrist zur Abrechnung der Mietnebenkosten
Nebenkosten abrechnen(firmenpresse) - Viele Vermieter haben die Nebenkostenabrechnung für ihre Mieter noch nicht erstellt. Dabei ist die Beachtung der Abrechnungsfrist oder der sogenannten Ausschlussfrist entscheidend für die Frage: „Kann der Vermieter seine Forderungen aus der Betriebskostenabrechnung gegenüber seinem Mieter durchsetzen?“ so Thomas Trepnau, der Autor des Fachbuches „Rechne mit Deinem Mieter ab – Betriebskosten, die zweite Miete“. „Mancher Vermieter erstellt die Betriebskostenabrechnung erst kurz vor dem Ablauf der Ausschlussfrist. Wenn die Abrechnung nach Ablauf der Frist beim Mieter eingeht, dann bedeutet das: Pech für den Vermieter und Glück für den Mieter.“ Der Autor, dessen fachkundiger Rat schon vielen Hundert Vermietern aus der Klemme geholfen hat, erklärt in seinem Ratgeber warum das so ist und gibt die Strategien preis, mit denen er seine eigenen Betriebskostenabrechnungen bereits jahrelang souverän erstellt und die Nachzahlungen einzieht.
Regensburg. – Warum hat der Mieter Glück, wenn der Vermieter die Abrechnungsfrist nicht beachtet? Die Nebenkostenabrechnung muss dem Mieter innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes vorgelegt werden. Erfolgt dies nicht, hat der Vermieter in der Regel keine Ansprüche mehr auf eine eventuelle Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung. "Sollte die Abrechnung jedoch ein Guthaben zugunsten des Mieters ausweisen, so muss es an den Mieter ausgezahlt werden.", stellt Thomas Trepnau fest.
"Achten Sie auf die Fristen und rechnen Sie rechtzeitig ab! Es ist ganz einfach." Dieser Rat kommt aus berufenem Munde. Thomas Trepnau hat hunderte von Seminaren zu diesem Thema durchgeführt. Mit verschiedensten Teilnehmern immer wieder deren individuelle und höchst unterschiedliche Probleme diskutiert.
Nebenkosten-Abrechnungs-Tipps auf 136 Seiten
"Immer wieder" erklärt der Autor „stelle ich fest, dass Verwalter und Vermieter gar nicht an diese wichtige Frist denken. Erst im Seminar wird ihnen bewusst, dass sie allmählich „zu Potte kommen sollten“, wenn sie Ihre Ansprüche sichern wollen.“ Sie möchten dann ganz genau wissen, ab wann die Frist zu laufen beginnt, ob es noch „Hoffnung“ gibt, wenn sie versäumt wurde, ob es sich bei Geschäftsräumen anders verhält als bei Wohnräumen. Dabei verweist er auf sein neues Buch, das jeden Vermieter sicher durch den Abrechnungsdschungel führt.
„Verspielen Sie als Vermieter Ihr Geld nicht, indem Sie womöglich wegen Unterschätzung eines kleinen Details auf den Betriebskosten sitzen bleiben”, empfiehlt der deutschlandweit bekannte Vermieter-Ratgeber aus Regensburg. Aus eigener Erfahrung kann der Autor nur empfehlen: „Nur Information und Wissen verschaffen Ihnen heute den erforderlichen Vorsprung! Verzichten Sie nicht auf Ihre rechtmäßigen Ansprüche aus den Betriebskosten. Die größten und erfolgreichsten Vermietungsunternehmen Deutschlands achten pingelig auf diese Frist. Machen Sie es genauso!“
Das Buch ist als eBook oder gebundene Ausgabe im Buchhandel erhältlich, in allen bekannten Online-Buchshops sowie auf der Homepage des Autors und Verlages www.trepnau.net.
V.i.S.d.P. und Ihr Ansprechpartner:
Thomas Trepnau
Postfach 101028
93010 Regensburg
E-Mail: info@trepnau.net
http://www.trepnau.net
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Das Unternehmen Thomas Trepnau mit Sitz in Regensburg bietet individuell zugeschnittene Firmentrainings sowie Grundlagenseminare bei Veranstaltern wie den Industrie- und Handelskammern und der Deutschen Immobilien - Akademie für Vermieter, Hausverwalter, Eigentümer, Makler, Immobilienfinanzierer und andere Immobilienunternehmen an. Außerdem erscheinen im Verlag des Unternehmens regelmäßig Ratgeber - Bücher zu den Seminarthemen. Durch die Kombination von Büchern, Trainings, Schulungen und Seminaren bietet Thomas Trepnau seinen Kunden optimale Lösungen zu günstigen Preisen und garantiert so gleichzeitig hohe Qualität in Hinsicht auf Aktualität und praktischer Anwendbarkeit. Die Schulungen und Seminare werden deutschlandweit durchgeführt. Dadurch hat jeder Leser der Fachbücher von Thomas Trepnau die Möglichkeit zum persönlichen feedback mit dem Autor.
V.i.S.d.P. und Ihr Ansprechpartner:
Thomas Trepnau
Postfach 101028
93010 Regensburg
E-Mail: info(at)trepnau.net
http://www.trepnau.net
" alt="Sunergy bereitet sich auf den Start seiner Betriebe auf der 150 km² großen Bergbaukonzession in Ghana vor und evaluiert zukünftige Erdölerschließungsmöglichkeiten in Westafrika">
Datum: 05.11.2009 - 16:54 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 133586
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 05.11.2009
Diese Pressemitteilung wurde bisher 359 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Nebenkosten jetzt zügig abrechnen - Fristen nicht verpassen "
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Thomas Trepnau (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
(NL/6425046648) In Zeiten schwelender Krisen und niedriger Zinsen etablieren sich Sachwerte zur Vermögenssicherung. Immobilien sind als Kapitalanlage gefragt wie seit Jahren nicht mehr. Nur wenige wissen, was es bedeutet, in Deutschland, einem Land mit ausgefeilten Mieterschutzgesetzen, als Vermie
Lohnt sich Betongold noch? ...
(NL/9868510138) Es gilt nun bei einer Investitionsentscheidung, nicht zuletzt wegen der inzwischen deutlich gestiegenen Immobilienpreise, mehr Faktoren zu berücksichtigen, als dies noch vor drei Jahren der Fall war. Nachdem das Kaufinteresse an Immobilien jahrelang gering war und die Preise auf ni
Gibt es Schnäppchen in der Zwangsversteigerung? ...
(NL/4282541061) Es gibt zwei verschiedene Arten von Zwangsversteigerungsverfahren: Die Zwangsversteigerung, weil der Eigentümer seine Schulden nicht mehr bezahlen kann. Die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft. Wenn mehrere Eigentümer uneinig sind, kann die Gemeinschaft durch Teilun
Weitere Mitteilungen von Thomas Trepnau
PSIVIDA CORP. MELDET VERÖFFENTLICHUNGSDATUM DER FINANZERGEBNISSE DES ERSTEN QUARTALS 2010 UND INFORMIERT ÜBER TELEFONKONFERENZ ...
PSIVIDA CORP. MELDET VERÖFFENTLICHUNGSDATUM DER FINANZERGEBNISSE DES ERSTEN QUARTALS 2010 UND INFORMIERT ÜBER TELEFONKONFERENZ Watertown (MA), 5. November 2009 – pSivida Corp. (NASDAQ: PSDV, ASX: PVA, FF: PV3), ein führendes Arzneimittelunternehmen, meldete
EXETER ENTDECKT NEUE HOCHGRADIGE ZONE BEI CERRO MORO ...
EXETER ENTDECKT NEUE HOCHGRADIGE ZONE BEI CERRO MORO Vancouver, B. C., 5. November 2009 – Exeter Resource Corporation (NYSE-Amex:XRA, TSX:XRC, Frankfurt: EXB – "Exeter" oder das "Unternehmen") freut sich, die Entdeckung einer neuen hochgradigen Zone westl
Northern Dynasty gibt zweite Ausschüttung von Geldern aus dem Pebble Fund für die Gemeinden in Bristol Bay bekannt ...
Northern Dynasty gibt zweite Ausschüttung von Geldern aus dem Pebble Fund für die Gemeinden in Bristol Bay bekannt 5. November 2009, Vancouver, BC - Northern Dynasty Minerals Ltd. ("Northern Dynasty" oder das "Unternehmen") (TSX: NDM; NYSE Amex: NAK) &
Wirksame Einkaufstrainings ...
Die langjährigen Erfahrungen in Beratung, Schulung und Coaching von Kloepfel Consulting haben zudem gezeigt, dass es äußerst wichtig ist, praxisnah geschult zu werden. So zeigen auch Umfragen, dass eine weit verbreitete, als selbstverständlich geltende Bereitschaft zu lernen besteht - durchaus
