Achtung: Urlaub weg.
Urlaubsverfall bei Krankheit?
Aber was geschieht mit den wertvollen Urlaubstagen, wenn ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt ist? Seit der Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus dem Jahre 2009, kann ein Urlaubsanspruch nicht mehr ohne weiteres verfallen, wenn der Arbeitnehmer, z.B. aufgrund einer längerfristigen Arbeitsunfähigkeit, diesen Urlaub nicht bis zum 31.3. des Folgejahres aufbrauchen konnte. Die Entscheidung betrifft jedoch nur den gesetzlichen, bezahlten Mindestjahresurlaub von 20 bzw. 24 Werktagen (20 bei einer Fünftagewoche/24 bei einer Sechstagewoche) und nicht den darüber hinausgehenden (tariflichen) Urlaubsanspruch. Verfallen darf also nur der Urlaubsanspruch, der über die 20 bzw. 24 Tage Mindesturlaub hinausgeht. Viele neuere Arbeitsverträge unterteilen daher den Urlaub in gesetzlichen Mindesturlaub und freiwillig gewährten Urlaub.
Urlaub bei Langzeiterkrankung
Dies gilt selbstverständlich nicht für eine Langzeiterkrankung. So hatte der EuGH im Jahre 2011 auch diese Frage zu klären und entschied, dass erst 15 Monate nach dem Ende des Jahres, in dem der Urlaubsanspruch entstanden ist, diese Urlaubsansprüche ersatzlos verfallen, wenn der Arbeitnehmer über den 31.3. hinaus langzeiterkrankt ist. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer, die ihren Urlaub aus dem Jahre 2015 krankheitsbedingt bis zum 31.3.2016 nicht nehmen können, ihre Ansprüche spätestens bis zum 31.3.2017 geltend machen müssen.
Abweichungen durch Vereinbarungen
Sollte dem Arbeitsverhältnis jedoch ein Tarifvertrag zugrunde liegen, sind auch abweichende Vereinbarungen bzgl. Übertragbarkeit und Verfall von Urlaubsansprüchen möglich. Diese Regelungen können auch eine kürzere Verjährungszeit von übertragenem Urlaub vorsehen. Hier rät Rechtsanwalt Schmidt, im Zweifelsfall die Regelung prüfen zu lassen, um Gewissheit zu haben. So oder so sollte aber der Antrag gestellt werden: „Auf jeden Fall den Resturlaub überprüfen und schnellstmöglich einen Urlaubsantrag stellen. Auch wenn, z.B. aufgrund der Osterfeiertage, eine Gewährung im März nicht mehr möglich ist, werden die meisten Arbeitgeber sicherlich aus Kulanz den Urlaub im kommenden Monat genehmigen.“
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK
Der DFK ist die branchenübergreifende Stimme der Fach- und Führungskräfte in Deutschland. Er vertritt in seinem Netzwerk bundesweit rund 25.000 Führungskräfte des mittleren und höheren Managements auf politischer und wirtschaftlicher Ebene. Kernthemen sind dabei Arbeitsrecht und Arbeitsmarktpolitik, Sozialrecht und Sozialpolitik, Steuer- und Bildungspolitik. Die Mitglieder des Berufsverbandes erhalten eine umfassende Unterstützung auf ihrem Karriereweg z.B. in Form von juristischer Beratung und Vertretung, vielfältigen Weiterbildungsangeboten und aktuellen Informationen aus dem Berufsleben. Zudem bietet der DFK über seine Regional- und Fachgruppen ein gut gepflegtes und weit verzweigtes Kontaktnetzwerk. Dazu laden eigene Strukturen, wie beispielsweise für den Führungsnachwuchs (Young Leaders), für Geschäftsführer oder ein eigenes Frauennetzwerk, zum Networking ein. Der Berufsverband ist in 20 Regionalgruppen gegliedert und hat seine Hauptgeschäftsstelle in Essen. Weitere Geschäftsstellen sind in Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart. In Berlin ist der Berufsverband mit einer Hauptstadt-Repräsentanz vertreten.
www.die-fuehrungskraefte.de
Datum: 21.03.2016 - 12:32 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1335988
Anzahl Zeichen: 3371
Kontakt-Informationen:
Kategorie:
Gewerkschaften
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 21.03.2016
Diese Pressemitteilung wurde bisher 762 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Achtung: Urlaub weg."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
DIE FÜHRUNGSKRÄFTE - DFK (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Auch im Karneval sollte man es nicht übertreiben und sich an die Spielregeln halten. Dazu rät der Berufsverband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK. Fachanwalt für Arbeitsrecht Oliver Flesch gibt dazu wichtige Hinweise: Die so genannte „fünfte Jahreszeit“ steht kurz vor ihrem Höhepunkt. Zwar mö
Bitte keine bösen Überraschungen: Vorsicht bei Geschenken im Job ...
Am sichersten ist es, wenn man eine eindeutige Regelung im Arbeitsvertrag oder in Compliance-Richtlinien findet. Müller: "Bitte in diesen Tagen einfach mal in den eigenen Vertrag oder die unternehmensweit geltenden Regelungen schauen. Wenn das Thema ausdrücklich geregelt ist, dann gilt dies a
Brückentage - Wer wirklich Anspruch darauf hat ...
Gerade im Mai und Juni ist die Diskussion um das Thema Brückentage wieder groß. Neben Feiertagen bescheren uns diese Monate auch – je nach Bundesland – mindestens einen dieser sog. Brückentage. Richtig geplant lässt sich der Urlaub oder das Wochenende geschickt verlängern. Aber hat jeder Ar
Weitere Mitteilungen von DIE FÜHRUNGSKRÄFTE - DFK
Stuttgarter Zeitung: Tarifrunde: Daimler-Vorstand sieht eine hohe Kampfbereitschaft der Metallarbeitgeber ...
Zum Auftakt der Tarifverhandlungen für die Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg, die am Mittwoch in Böblingen beginnen, hat Daimler-Personalvorstand Wilfried Porth die Fünf-Prozent-Forderung der IG Metall als "völlig überzogen" und "realitätsfern" bezeichn
Zweite Runde Tarifverhandlungen / Zeitungsverleger machen beziffertes Angebot ...
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat heute bei der zweiten Runde der Verhandlungen über einen neuen Gehaltstarifvertrag (GTV) mit den Gewerkschaften Deutscher Journalisten-Verband (DJV) und dju in ver.di in Frankfurt am Main ein erstes beziffertes Angebot gemacht. "Wir bie
neues deutschland: Ex-IG-Metall-Vorstand König dringt auf Eindämmung von Werkverträgen und Leiharbeit ...
Das ehemalige Vorstandsmitglied der IG Metall Otto König warnt vor dem Hintergrund des blockierten Gesetzes zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen im Bundeskabinett zu einer raschen Einigung im Sinne der Beschäftigten. "Gesetzliche Eingriffe gegen die Ausweitung betrieblicher Z
WAZ: Reisebranche in der Zange - Kommentar von Frank Meßing zum Tourismus ...
Kaum eine Branche ist mit so vielen Klischees behaftet wie die Touristik: Die Deutschen sind Reiseweltmeister und die Umsatzentwicklung kennt nur eine Richtung: steil nach oben. In diesem Jahr könnten die Veranstalter den ersten Dämpfer seit langem erhalten, weil die weltpolitische Lage angesp




