Dextro Energy nimmt Stellung zum Urteil des EuG
ID: 1336424
vorwiegend aus Glucose und gehören damit zu den schnellsten
Energiespendern in Bedarfssituationen. Dieser Vorzug ist Verbrauchern
aus mehreren Generationen bekannt.
Gleichzeitig ist das Wirkversprechen durch fundierte
wissenschaftliche Untersuchungen bewiesen. Die Europäische Behörde
für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat fünf spezifische Aussagen zur
energieliefernden Wirkung von Glucose überprüft. Im Ergebnis kam die
EFSA zu einer positiven Bewertung. Aus wissenschaftlicher Perspektive
sind die Aussagen faktisch zutreffende Informationen und keine
Irreführung des Verbrauchers.
Nach der vorliegenden Entscheidung der EU-Kommission und des
Gerichts der Europäischen Union darf Dextro Energy diese fünf
spezifischen Aussagen nicht zur Verbraucherinformation nutzen.
Weitere Aussagen, wie beispielsweise zur schnellen Wirkweise von
Glucose und den Produkten von Dextro Energy, sind davon nicht
betroffen.
Dextro Energy prüft Rechtsmittel gegen das Urteil des EuG
einzulegen.
Pressekontakt:
Katharina Hoffmann
4PR Consulting Gesellschaft für Kommunikation mbH
Dorfstraße 12
D - 40667 Meerbusch
Telefon: +49 2132 969 000
E-Mail: katharina.hoffmann@4prconsulting.de
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Datum: 22.03.2016 - 10:03 Uhr
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Kategorie:
Nahrung- und Genussmittel
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