Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze - Straßenverkehrsrecht
Geschwindigkeitsbegrenzung durch Schild"Ende der Autobahn"?
OLG Hamm, Az. 5 RBs 34/15
Hintergrundinformation:
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung wird normalerweise durch ein entsprechendes Verkehrsschild geregelt. Es gibt aber auch Tempolimits, die Autofahrer ohne ausdrücklichen Hinweis beachten müssen. So dürfen sie zum Beispiel in einem geschlossenen Ort maximal 50 km/h schnell fahren. Wann der "geschlossene Ort" beginnt, richtet sich nach dem Ortseingangsschild, wann er endet, nach dem Ortsausgangsschild. Auch die Begrenzung auf 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften ist in der Regel nicht extra ausgeschildert. Was gilt aber bei einer Autobahn, die in eine andere Straße übergeht? Der Fall: Ein Autofahrer war von der Bundesautobahn 52 kommend auf der Norbertstraße in Essen in Fahrtrichtung Essen-Haarzopf gefahren. Er wurde mit 76 km/h "geblitzt". Die Bußgeldbehörde war der Ansicht, dass er höchstens 50 km/h hätte fahren dürfen. Denn er hatte das Schild "Ende der Autobahn" bereits passiert und sich in einer geschlossenen Ortschaft befunden. Es komme nicht darauf an, ob dahinter noch ein Ortseingangsschild oder ein Schild mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung gestanden habe. Die Behörde forderte eine Geldbuße von 120 Euro. Der Autofahrer ging gegen den Bußgeldbescheid vor. Das Urteil: Nach Mitteilung des D.A.S. Leistungsservice war das Oberlandesgericht Hamm anderer Ansicht als die Bußgeldstelle und auch als die Vorinstanz, die das Bußgeld bestätigt hatte. Eine Verurteilung wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sei hier nicht gerechtfertigt. Das Verkehrsschild "Ende der Autobahn" besage nur, dass die besonderen Regeln der Autobahn nicht mehr gelten. Es bedeute keine Geschwindigkeitsbegrenzung. An die Begrenzung auf 50 km/h in einer geschlossenen Ortschaft müsse sich ein Autofahrer nur halten, wenn er entweder ein Ortseingangsschild passiert habe oder anhand einer geschlossenen Bebauung zweifelsfrei erkennen könne, dass er sich in einem Ort befinde.
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 24.11.2015, Az. 5 RBs 34/15
Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal.
Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.
Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH als Quelle an.
Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
d-a-s
rechtsschutz
rechtsschutzversicherung
verbraucher
oberlandesgericht
stra-enverkehrsrecht
autobahn
geschwindigkeitsbegrenzung
ortseingangsschild
autofahrer
verkehrsschild
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Der D.A.S. Rechtsschutz bietet mit vielfältigen Produkten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 2,8 Mrd. Euro im Jahr 2014 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Über die ERGO Versicherungsgruppe gehört die ERGO Versicherung zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
HARTZKOM
Laura Wolf
Anglerstr. 11
80339 München
das(at)hartzkom.de
089 9984610
http://www.hartzkom.de
Datum: 22.03.2016 - 13:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1336594
Anzahl Zeichen: 3225
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Claudia Wagner
Stadt:
Düsseldorf
Telefon: 0211 477-2980
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 763 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze - Straßenverkehrsrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).