Infektionsprävention in Krankenhäusern
ID: 133730
Infektionsprävention in Krankenhäusern
Fachveranstaltung: ABAS und KRINKO im Dialog
Zur heutigen Veranstaltung "ABAS und KRINKO im Dialog - Infektionsprävention bei Patienten und Beschäftigten" erklären das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin:
Wie lässt sich die Gefahr von Infektionen in Krankenhäusern vermindern? Dieser Frage widmen sich der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und die Kommission Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut. Beide haben Empfehlungen zur Prävention entwickelt.
Über diese informieren die Gremien ein geladenes Fachpublikum auf der Veranstaltung "ABAS und KRINKO im Dialog - Infektionsprävention bei Patienten und Beschäftigten" am 27. Oktober 2009 im Bundespresseamt. Dort wird diskutiert, wie die Maßnahmen des Patientenschutzes und des Schutzes der Beschäftigten in den Gesundheitseinrichtungen so aufeinander abgestimmt werden können, dass sie wirksam sind und bei den Beteiligten in der täglichen Arbeitspraxis Akzeptanz finden.
Auch das Spannungsfeld unterschiedlicher Schutzziele und Rechtsgrundlagen von Arbeits- und Patientenschutz wird thematisiert. Dazu sagt Staatssekretär Detlef Scheele vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Beide Schutzziele repräsentieren gleichermaßen einen hohen ethischen Wert. Ihnen in gleichem Maße gerecht zu werden, ist unser Ziel.
Natürlich stehe im Gesundheitsdienst in erster Linie der Patient im Mittelpunkt. Das Personal dürfe darüber aber nicht vergessen werden. Dies sei Aufgabe des Arbeitsschutzes.
Seit Patienten in Einrichtungen des Gesundheitswesens behandelt werden, spielen im Krankenhaus erworbene Infektionen (nosokomiale Infektionen) eine wichtige Rolle. Auch die Infektionsgefährdung der Beschäftigten ist seit langem bekannt. Um die Risiken zu vermindern, sind Schutzmaßnahmen baulich-technischer, organisatorischer wie auch persönlicher Art erforderlich. Dies gilt angesichts der spezifischen Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte mit Krankheitserregern Kontakt haben, ebenso wie für die Patienten.
Der ABAS ist ein Beratungsgremium des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Er erarbeitet Empfehlungen und Regelungen zum Arbeitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen; die Geschäftsstelle ist bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) angesiedelt.
Eine Dokumentation dieser Veranstaltung wird im Internet unter http://www.baua.de/abasveröffentlicht.
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V.i.S.d.P.: Heike Zirden
Redaktion: Thomas Reiter, Enno Bolten
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Datum: 06.11.2009 - 04:48 Uhr
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