Der Kampf ums Vermögen
Sind Sie Betreuungsfall, bestimmen ohne Vollmachten andereüber Ihr Vermögen. Betreuer sind angewiesen, Vermögenswerte mündelsicher anzulegen.
Vorausschauen - Vollmachten sichern Ihre Vermögenswerte(firmenpresse) - Stehen Sie zeitweise oder dauerhaft unter Betreuung, spielt das Thema mündelsichere Anlage eine große Rolle. Auch wenn das zum Nachteil des Betreuten sein könnte, wie der folgende Fall eines JURA DIREKT Kooperationspartner-Kunden zeigt. JURA DIREKT kooperiert bundesweit mit Fachberatern aus den Bereichen Finanzen, Steuerberatung, Betreuung oder Medizin. Diese informieren über die Auswirkungen fehlender Vollmachten auf deren Fachbereiche und unterstützen so die Aufklärung zu diesem Thema.
Der Kunde des JURA DIREKT-Partners Roland Marx verletzte sich bei einem Unfall so schwer, dass er seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln konnte und zum Betreuungsfall wurde. Das Betreuungsgericht setzte seinen Bruder als gesetzlichen Betreuer ein. Somit konnte er für den Betreuten da sein, aber nicht frei handeln. Unter anderem musste er jährlich eine Dokumentation über Geldeingänge und Ausgänge beim Betreuungsgericht vorlegen. Und auch über sonstige Vermögensanlagen konnte er nicht im Sinne seines Bruders bestimmen.
Nachteil für Betreuten und Makler
Marx hatte für den Betreuten 2004 eine steuerfreie Anlage im Versicherungsmantel mit einer britischen Gesellschaft abgeschlossen. Mit der Betreuung ging der Ärger los: "Das Betreuungsgericht forderte die Bedingungen an, Dokumente über die Garantien, um die Mündelsicherheit des Produkts zu prüfen. Das war für mich ein großer Aufwand ohne Bezahlung." Nach Prüfung kam das Gericht zum Ergebnis, dass der Vertrag im Jahr 2013 aufgelöst werden sollte, da nicht 100 Prozent des Guthabens garantiert seien. Damit könne das Produkt nicht als mündelsicher eingestuft werden, so die Begründung.
Rechtsanwalt Constantin von Wangenheim aus Nürnberg ergänzt: "Bei Geldern des Betreuten, die dieser für den laufenden Lebensunterhalt in den nächsten drei bis vier Monaten nicht benötigt, ist für eine verzinsliche Geldanlage zu sorgen (§ 1806 BGB). Dabei ist auf die Wünsche des Betreuten und die Gebote der Mündelsicherheit Rücksicht zu nehmen (§ 1901 Abs. 2 BGB). Als mündelsicher gelten unter anderem inländische Hypotheken, Grund- und Rentenschulden, Bundes- und Länderanleihen, Pfandbriefe, Konten bei Sparkassen beziehungsweise Banken, die über eine Einlagensicherung verfügen."
Kampf ums Vermögen
Nach langem Kampf konnte die Auflösung des Vertrages abgewendet werden. Das gelang nur, weil sich der Betreute erholt und schriftlich für den Fortbestand des Vertrages ausgesprochen hatte. Zum Glück. Denn im Jahr 2013 hatte der Vertrag aufgrund guter Börsenentwicklung erhebliche Erträge erzielt. Sie wären bei einer Auflösung steuerpflichtig geworden, mit einem erheblichen finanziellen Schaden für den Betreuten. Erträge sind erst nach einer Laufzeit von 12 Jahren steuerfrei.
So einfach geht es dann doch nicht
Damit der Vertrag weiter laufen konnte, musste der Betreuer jedes Jahr zum 30.06. eine genaue Vertragsaufstellung mit Zugang und Abgang sowie Begründung erstellen. Ein immenser Aufwand für den Betreuer und den Betreuten, immer mit der Gefahr, dass das Gericht dann doch anders entscheiden könnte.
Happy End
"Gott sei Dank hat sich der Kunde inzwischen soweit erholt, dass er selbst wieder geschäftsfähig ist", so Marx erleichtert. "Zum Schutz für die Zukunft haben wir den Kunden unterstützt, damit er Vollmachten über einen kooperierenden Rechtsanwalt der JURA DIREKT fertigen lassen konnte." Sollte er seine Angelegenheiten in der Zukunft wieder einmal nicht selbst regeln können, wird das sein Bevollmächtigter für ihn tun dürfen. Er regelt gemäß der Vorgaben des Vollmachtgebers Fragen der Gesundheit, Behördenangelegenheiten, Post- und Mailthemen und eben auch Finanz- und Vermögensangelegenheiten. So können Vollmachten Vermögenswerte schützen.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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JURA DIREKT ist eine bundesweit tätige, spezialisierte Servicegesellschaft für rechtliche Vorsorge. Sie unterstützt Interessenten in der Zusammenarbeit mit kooperierenden Anwälten zu Vollmachten und Verfügungen (Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Sorgerechtsverfügung). Vorteile: Kostensicherheit und transparente Abläufe. Das Ergebnis: von Rechtsanwälten erstellte, geprüfte und verbindliche Dokumente sowie auf Wunsch ein dauerhafter Service, insbesondere mit sicherer Dokumentenaufbewahrung, Aktualisierung, Einarbeitung von Gesetzesänderungen und Notfall-Unterstützung, auch bei rechtlichen Herausforderungen.
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Datum: 30.03.2016 - 08:45 Uhr
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Politik & Gesellschaft
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