Erweiterte Förderung von Einbruchschutzmaßnahmen ab 01.04.2016
ID: 1338722
- Einführung Kreditvariante für Förderung von
Einbruchschutzmaßnahmen
- Ausweitung der förderfähigen Maßnahmen
Ab 01. April 2016 erweitert die KfW die Förderung von Maßnahmen
zum Einbruchschutz im Rahmen des Programms "Altersgerecht Umbauen".
Eigentümer und Mieter können neben Zuschüssen nun auch zinsgünstige
Kredite für die Förderung von einzelnen Einbruchschutzmaßnahmen in
Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit in Anspruch nehmen und
bei ihrer Hausbank beantragen.
Bislang erfolgte die Förderung in Form von Zuschüssen bis maximal
1.500 Euro pro Wohneinheit, die aus Mitteln des Bundesministeriums
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) finanziert
werden. Seit Programmstart im November 2015 wurden bereits mehr als
10.000 Anträge zugesagt, z. B. für die Nachrüstung von Haus- und
Wohnungseingangstüren.
"Mit dem weiter verbesserten Förderangebot für
Einbruchschutzmaßnahmen können Mieter und Eigentümer nun noch
flexibler in die Sicherheit der eigenen vier Wände investieren", so
Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe.
Zusätzlich wurde der Katalog der förderfähigen Maßnahmen
erweitert. Förderfähig sind u. a.:
- Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster
- Einbau und Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und
Wohnungseingangstüren
- Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen oder
Bewegungsmeldern
Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind auf der
Internetseite unter: www.kfw.de/einbruchschutz oder über das
KfW-Infocenter unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 539 9002
erhältlich.
Pressekontakt:
KfW, Palmengartenstr. 5 - 9, 60325 Frankfurt
Kommunikation (KOM), Sybille Bauernfeind,
Tel. +49 (0)69 7431 2038, Fax: +49 (0)69 7431 3266,
E-Mail: presse@kfw.de, Internet: www.kfw.de
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Datum: 30.03.2016 - 11:00 Uhr
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Kategorie:
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