"Ist 'schlüsselfertig' gleich 'bezugsfertig'?" - Verbraucherfrage der Woche des D.A.S. Leistungsservice
Gut beraten von den Experten der ERGO Versicherungsgruppe
Meine Frau und ich wollen ein Haus bauen. Die Baufirma soll ein schlüsselfertiges Haus auf unserem Baugrundstück errichten. Aber jetzt habe ich gelesen, dass "schlüsselfertig" nicht dasselbe ist wie "bezugsfertig". Was bedeutet das für uns?
Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice):
Schlüsselfertig bedeutet in der Tat nicht automatisch, dass das Bauunternehmen Ihnen ein Haus errichtet, in das Sie sofort einziehen können. Die Begriffe "schlüsselfertig" und "bezugsfertig" sind gesetzlich nicht klar definiert. Hier kommt es auf die Formulierungen im Bauvertrag beziehungsweise in der dazugehörigen Baubeschreibung an. Was nicht vereinbart wurde, muss das Unternehmen auch nicht leisten. Oft fehlen bei "schlüsselfertigen" Häusern nur noch die Malerarbeiten und vielleicht manche Bodenbeläge. Es gibt aber auch Anbieter, die unter "schlüsselfertig" einen Rohbau mit Dach, Fenstern und abschließbarer Tür, aber ohne jeden Innenausbau verstehen. Hier hilft nur genaues Lesen des Bauvertrags. Lassen Sie sich dabei zeitlich nicht unter Druck setzen. Auch eine sachverständige Beratung kann nicht schaden.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 819
Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal.
Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.
Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Bildmaterials die "ERGO Versicherungsgruppe" als Quelle an.
Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!
Themen in dieser Pressemitteilung:
ergo-versicherungsgruppe
versicherung
hartzkom
verbraucher
verbraucherfrage
d-a-s
schl-sselfertig
bezugsfertig
hausbau
bauvertrag
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Der D.A.S. Rechtsschutz bietet mit vielfältigen Produkten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 2,8 Mrd. Euro im Jahr 2014 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Über die ERGO Versicherungsgruppe gehört die ERGO Versicherung zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
HARTZKOM
Laura Wolf
Anglerstr. 11
80339 München
das(at)hartzkom.de
089 9984610
http://www.hartzkom.de
Datum: 31.03.2016 - 10:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1339155
Anzahl Zeichen: 1898
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Claudia Wagner
Stadt:
Düsseldorf
Telefon: 0211 477-2980
Kategorie:
Bau & Immobilien
Diese Pressemitteilung wurde bisher 534 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
""Ist 'schlüsselfertig' gleich 'bezugsfertig'?" - Verbraucherfrage der Woche des D.A.S. Leistungsservice"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).