Mehr Sicherheit für Frauen und Kinder in Flüchtlingsunterkünften
ID: 1339169
- BMFSFJ und KfW unterstützen Kommunen mit zinslosen Darlehen für
bauliche Schutzmaßnahmen
Sie sind vor Krieg, Terror und Unterdrückung geflohen. Doch auch
in vielen deutschen Flüchtlingsunterkünften sind Frauen und Kinder
vor Gewalt und Missbrauch nicht ausreichend geschützt. Das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
und die KfW unterstützen deshalb die Kommunen bei der Finanzierung
entsprechender baulicher Schutzmaßnahmen in Flüchtlingsunterkünften.
Ab sofort stehen Städten und Gemeinden Darlehen für Investitionen
in den Neu- und Umbau sowie für den Erwerb von
Flüchtlingsunterkünften zur ausschließlichen Nutzung durch Frauen und
Kinder zur Verfügung. Darüber hinaus wird die Umsetzung baulicher
Schutzmaßnahmen in Flüchtlingsunterkünften mit gemischter Belegung
gefördert. Für diese Sonderförderung nutzt die KfW ihr bestehendes
Programm Investitionskredit Kommunen (IKK). Kreditlaufzeit und
Zinsbindung betragen 10 Jahre bei einem Zinssatz von aktuell
einheitlich 0,0 % p.a. Insgesamt stehen bis zu 200 Millionen EUR zur
Verfügung.
Der Staatssekretär im BMFSFJ, Dr. Ralf Kleindiek, betont: "Dort,
wo sich Frauen und Kinder aufhalten, müssen besondere Vorkehrungen
zum Schutz vor Übergriffen und geschlechtsbezogener Gewalt getroffen
werden. Nicht nur personelle, sondern auch bauliche Maßnahmen sind
nötig, wie z.B. abschließbare Wohneinheiten und nach Geschlechtern
getrennte Sanitäranlagen. Und für die Kinder und Jugendlichen
brauchen wir spezielle Räume, um ihnen den Zugang zu Spiel- und
Lernangeboten zu ermöglichen", so Staatssekretär Dr. Kleindiek
weiter.
Dr. Ingrid Hengster, Mitglied des Vorstands der KfW, sagte:
"Bereits im September 2015 hat die KfW begonnen, die Kommunen mit
zinslosen Darlehen bei der Finanzierung von Unterkünften für
Flüchtlinge zu unterstützen. Nun werden wir in einem zweiten Schritt
gemeinsam mit dem BMFSFJ gezielt die Sicherheit von besonders
schutzbedürftigen Gruppen wie Frauen und Kinder in den
Flüchtlingseinrichtungen fördern."
Die Kredite für die Städte und Gemeinden werden in der Reihenfolge
der Antragseingänge zugesagt.
Hinweise zu den Einzelheiten des Programms finden Kommunen auf
www.kfw.de/flüchtlingshilfe. Dort befinden sich auch weitere
Informationen zu der Sonderfazilität "Flüchtlingsunterkünfte", die im
Januar ausgelaufen ist.
Für das BMFSFJ gehört die KfW zu den zentralen
Kooperationspartnern im Bestreben, die Situation geflüchteter Frauen
und Kinder in Deutschland zu verbessern. So gibt es unter anderem
eine Zusammenarbeit mit UNICEF, mit zahlreichen Wohlfahrtsverbänden
sowie mit den Trauma- und Folteropferzentren in Deutschland. Weitere
Informationen: www.bmfsfj.de
Pressekontakt:
KfW, Palmengartenstr. 5 - 9, 60325 Frankfurt
Kommunikation (KOM) Wolfram Schweickhardt
Tel. +49 (0)69 7431 1778, Fax: +49 (0)69 7431 3266,
E-Mail: Wolfram.Schweickhardt@kfw.de, Internet: www.kfw.de
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Datum: 31.03.2016 - 10:00 Uhr
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