Elektrorad, Pedelec und E-Bike erhöht die Unfallgefahr
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
„Für Fahrer eines Elektrorades, Pedelec und E-Bike ist neben einer Unfallversicherung eine Privathaftpflichtversicherung äußerst wichtig“, betont Siegfried Karle, Präsident der GVI. Ein E-Bike oder Pedelec mit einem Elektroantrieb bis maximal 250 Watt, der die Räder auf eine Geschwindigkeit von maximal 25 km/h beschleunigt, sind häufig in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Sicherheitshalber sollten die E-Bike-Radler sich von ihrem Versicherer schriftlich bestätigen lassen, dass Schäden durch ihr E-Bike oder Pedelec in der privaten Haftpflicht eingeschlossen sind.
„Ein E-Bike oder Pedelec mit der Antriebsvariante von 500 Watt und einer Beschleunigung auf maximal 45 km/h sind nicht in die private Haftpflicht eingeschlossen“, warnt Siegfried Karle. Diese sogenannten S-Pedelecs benötigen ein Moped-Kennzeichen mit eingeschlossenem Haftpflichtschutz.
Auf Grund der zunehmenden Beliebtheit wird ein Elektrorad, E-Bike oder Pedelec auch begehrter für Diebe. „Ein gutes Fahrradschloss ist neben dem richtigen Versicherungsschutz gegen Diebstahl wichtig“, rät Siegfried Karle. Über die Hausratversicherung können E-Bikes kostengünstig gegen Diebstahl versichert werden.
Hilfreiche Tests und Tipps über richtige Suche und Kauf, Sicherheit, Diebstahlsicherung und Versicherungsschutz eines Elektrorades, E-Bike und Pedelec stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ kostenlos zur Verfügung.
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Datum: 31.03.2016 - 11:04 Uhr
Sprache: Deutsch
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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 31.03.2016
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