Kein Rundfunkbeitrag für BAföG-Empfänger
ID: 1339424
BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten, müssen keinen
Rundfunkbeitrag zahlen. Sie können beim Beitragsservice von ARD, ZDF
und Deutschlandradio eine Befreiung beantragen. Die nötigen Formulare
und alle weiteren Informationen gibt es unter rundfunkbeitrag.de.
Köln. Zum Start des Sommersemesters ist es soweit: Viele
Studienanfänger ziehen in die erste eigene Wohnung, eine
Wohngemeinschaft oder ein Studentenwohnheim. Volljährige Schülerinnen
und Schüler, Auszubildende sowie Studentinnen und Studenten müssen
damit das erste Mal den Rundfunkbeitrag zahlen. Mit ihrem
Rundfunkbeitrag finanzieren sie die Radio-, Fernseh- und
Internetangebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Nach der einfachen Regel: "Eine Wohnung - ein Beitrag" ist für
Wohnungen und Zimmer in Studentenwohnheimen ein Rundfunkbeitrag von
monatlich 17,50 Euro zu bezahlen. WGs können sich diesen Beitrag
teilen. Hier muss jeweils nur ein volljähriger Bewohner oder eine
volljährige Bewohnerin angemeldet sein. Wer das ist, entscheidet die
Wohngemeinschaft selbst.
Empfänger von BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe können beim
Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio einen Antrag auf
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht stellen. Zusammen mit dem
Antragsformular sollte der BAföG-Bezug nachgewiesen werden, am besten
mit der entsprechenden Bescheinigung vom BAföG-Amt. Das passende
Antragsformular sowie alle notwendigen Informationen finden sich auf
rundfunkbeitrag.de. Das Formular kann dort bequem online ausgefüllt
und anschließend ausgedruckt werden. Zusammen mit den erforderlichen
Nachweisen sollte das unterschriebene Formular dann per Post an den
Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio in 50656 Köln gesendet
werden.
Umfangreiche weitere Informationen in verschiedenen Sprachen,
Antworten auf die häufigsten Fragen sowie alle notwendigen Formulare
rund um den Rundfunkbeitrag finden sich auf der Website
rundfunkbeitrag.de.
Pressekontakt:
Christian Greuel
Beitragskommunikation ARD, ZDF, Deutschlandradio
presse@rundfunkbeitrag.de
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Datum: 31.03.2016 - 14:46 Uhr
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