Entlastung der Kommunen bei Hartz IV
ID: 134043
Entlastung der Kommunen bei Hartz IV
Das im Gesetzentwurf vorgesehene Absinken der Bundesbeteiligung auf bundesdurchschnittlich 23,6% (2009=26%) würde dieser im Jahre 2003 verabredeten Entlastungswirkung widersprechen.
Die Beteiligungshöhe ist auf der Grundlage einer gesetzlich festgeschriebenen Formel anzupassen, wenn sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im Jahresdurchschnitt um mehr als 0,5% verändert hat. Da diese Voraussetzungen gegeben sind, will der Bund seinen prozentualen Beitrag für das Jahr 2010 entsprechend absenken.
Der Bundesrat fordert hingegen, die Anpassungsformel so zu ändern, dass die Bundesbeteiligung künftig entsprechend der Entwicklung der tatsächlichen Ausgaben für Unterkunft und Heizung und nicht mehr nach der Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften errechnet wird. Vor diesem Hintergrund sei eine Neuberechnung vorzunehmen und die Beteiligungsquote im Gesetz entsprechend anzupassen.
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Drucksache 748/09 (Beschluss)
http://www.bundesrat.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 07.11.2009 - 01:48 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 134043
Anzahl Zeichen: 0
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 276 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Entlastung der Kommunen bei Hartz IV"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesrat (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).