Treuhänder von Schifffonds im Spagat
Anlegerinteressen kommen häufig zu kurz / Bei treuwidriger Handlung können Schadenersatzansprüche entstehen
Anleger der bedrohten Fonds werden zu Nachschüssen oder Rückzahlungen erhaltener Auszahlungen aufgefordert. „Auffällig ist hierbei, dass häufig nicht zwischen Direktkommanditisten und Treugebern unterschieden wird“, sagt Ahrens. Treugeber sind durch den Gesellschaftsvertrag den Direktkommanditisten gleichgestellt. Die Gemeinsamkeiten enden aber, wenn es um die Außenhaftung gegenüber Dritten geht. Unmittelbar für eine Außenhaftung können direkt beteiligte Anleger in Höhe ihrer Haftsumme in Anspruch genommen werden. Nur sie sind nach Gesetzeslage Gesellschafter; wie die Rechtsprechung mehrfach statuiert hat, scheidet auch ein analoger direkter Anspruch gegen lediglich mittelbar beteiligte Treugeber aus.
Allerdings sieht der Treuhandvertrag in den meisten Fällen eine Regelung vor, die besagt, dass der Treuhänder in Höhe seiner eigenen Inanspruchnahme als Gesellschafter (quasi stellvertretend für die Treugeber) einen Freistellungsanspruch gegen die Treugeber hat. Diesen Freistellungsanspruch kann der Treuhänder auch an einen Dritten (Gläubiger) abtreten. Im Endergebnis wird also auch im Rahmen einer mittelbaren Beteiligung der Anleger verpflichtet sein, erhaltene Auszahlungen in Höhe der Haftsumme im Rahmen einer Außenhaftung zurückzuzahlen.
Schadenersatzansprüche
Ein aktuelles Urteil des OLG Karlsruhe vom 6. August 2009 (4 U 9/08) besagt, dass die Treugeber wegen dieses Freistellungsanspruches eventuell gegenüber dem Treuhänder mit einem Schadensersatzanspruch aufrechnen können. Voraussetzung hierfür ist nach den Worten der Richter jedoch, dass der Treuhänder es unterlassen hat, die Anleger über gewisse Umstände aufzuklären. Es entspricht seiner Pflicht, sich so zu verhalten und den Anleger so zu unterrichten, dass der wirtschaftliche Wert der Beteiligungen nicht gefährdet ist.
Treuhänder werden zukünftig allerhöchste Anstrengung unternehmen müssen, die Anleger vor wirtschaftlichen Verlusten zu bewahren. Statt Informationen der Fondsgeschäftsführung eins zu eins weiterzugeben, ist nun Eigeninitiative gefragt. KWAG fordert mehr Emanzipation der Treuhänder: „Gerade in diesen schwierigen Zeiten müssen sie ihrer Verantwortung – Verantwortung im Sinne der Anlegerinteressen – nachkommen“, bekräftigt Ahrens.
Handlungsmöglichkeiten für Anleger
Geldnachzahlung oder Rückgabe der Auszahlungen müssen für den Anleger individuell nicht immer die besten Alternativen sein und sollten genaustens geprüft werden. Von der Geschäftsführung unerwähnt bleibt fast immer die Möglichkeit des „Ausstiegs“ aus der Fondsbeteiligung und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen etwa beteiligte Banken. Gerade nach diversen anlegerfreundlichen Urteilen des BGH im Verlauf des Jahres 2009 stellt sich dieses häufig als eine Alternative ohne allzu großes Risiko dar.
KWAG vertritt bereits weit über tausend Anleger bei geschlossenen Fondsbeteiligungen und stellt sicher, dass mögliche Gesellschafterrechte und denkbare Schadensersatzansprüche gegen die Anbieter, den Vertrieb oder andere Personen sorgfältig geprüft und dann auch erfolgversprechend geltend gemacht werden können.
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Die KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen - Rechtsanwälte in Partnerschaft ist, als eine ausnahmslos auf die Vertretung von Anleger- und Verbraucherinteressen spezialisierte Kanzlei, mit dem eindeutigen Anspruch, bestehende Ungleichgewichte auf dem Kapitalanlagemarkt zu regulieren.
Die beiden Gründungspartner, Jan-Henning Ahrens und Jens-Peter Gieschen, sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Schwerpunkte im Kapitalanlagerecht liegen unter anderem bei Medienfonds, Immobilienfonds, atypisch stillen Beteiligungen, klassischen Wertpapieranlagen und Falschberatungen durch Anlagevermittler.
Zahlreiche Fälle von hoher öffentlicher Aufmerksamkeit wurden mit positiven Ergebnissen für ihre Mandanten abgeschlossen. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten der Partnerschaft gehört außerdem das allgemeine Bankrecht mit allen seinen Fragestellungen zu Darlehen, Banksicherheiten und Sanierungen.
Die eindeutige Orientierung am Anlegerinteresse macht die KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen auch zu einem verlässlichen Partner vor, bei und nach wichtigen Anlageentscheidungen.
Borgmeier Public Relations
Walter Hasenclever
Leitung Public Relations Lilienthal
Am Saatmoor 2
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fax: +49 4298 468 3-33
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Datum: 09.11.2009 - 10:47 Uhr
Sprache: Deutsch
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