bne: Digitalisierungsgesetz benötigt noch Anpassungen
ID: 1343138
zum Messen und Steuern, benötigen klare Rahmenbedingungen. Der
Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) sieht in dem geplanten
Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende dabei einen wichtigen
Schritt nach vorn, hält aber Änderungen für notwendig. So darf die
Einbaupflicht für intelligente Messsysteme nicht zu einer
ungerechtfertigten Netzentgeltbelastung für Kunden führen.
Intelligente Messsysteme sind notwendig, um etwa bei Kunden mit
höheren Energieverbräuchen ein Lastmanagement zu ermöglichen. Das
Gesetz sieht eine Einbauverpflichtung ab 2017 für Anschlüsse mit
einem Verbrauch ab 10.000 Kilowattstunden vor; dazu zählen etwa
kleinere gewerbliche Betriebe wie Bäckereien, die derzeit nach so
genannten Standardlastprofil (SLP) beliefert werden. Nach aktuellem
Stand wäre ein Großteil dieser Kunden durch die Einbaupflicht neben
den gesetzlich geregelten Kosten für das intelligente Messsystem auch
mit deutlich steigenden Netzentgelten konfrontiert. Der Grund: Mit
dem Einbau des Smart Meter würden diese nicht mehr als SLP-Kunden
eingestuft, sondern fallen unter die Leistungsmessung. Je nach
Verteilernetzbetreiber könnten sich dadurch die Netzentgelte um ein
Vielfaches erhöhen. "Der Gesetzgeber könnte hier kurzfristig eine
Lösung finden, etwa die, dass diese Kunden zwar anders bilanziert,
aber netzseitig weiter als SLP-Kunden abgerechnet werden können",
fordert bne-Geschäftsführer Robert Busch.
Nikolaus Starzacher, Gründer und Geschäftsführer des
Messstellenbetreibers Discovergy, ergänzt: "Ein solches
Bilanzierungswahlrecht würde den Marktstart erleichtern, da jeder
Nutzer eines Smart Meters von den Vorteilen profitieren kann, ohne
preisliche Nachteile befürchten zu müssen." Starzacher blickt
optimistisch nach vorn. "Ich freue mich, dass nach vielen Jahren
mühsamer Diskussion mit dem Gesetz zur Digitalisierung der
Energiewende endlich klare Rahmenbedingungen geschaffen werden und
der Roll-Out von intelligenten Stromzählern nun bald beginnen kann."
"Um die notwendige Flexibilisierung voranzutreiben, müssen wir
entsprechende Verbrauchspotentiale über intelligente Infrastruktur
zum Vorteil der Energiekunden verschieben. Wir dürfen diesen
sinnvollen Weg nicht durch inkompatible Netzentgeltregelungen
behindern." Wichtig sei zudem, möglichst bald die noch ausstehende
Lastmanagementverordnung vorzulegen. "Es kann nicht sein, dass wir
die Messinfrastruktur endlich erneuern und gleichzeitig an einer
Rundsteuerregelung aus dem Jahr 1899 festhalten, mit der wir die
moderne Messinfrastruktur nicht nutzen können", so Busch.
Zugang zu Messdaten ermöglichen
Nach dem im Gesetz vorgesehenen Prinzip der sternförmigen
Kommunikationen, sollen die Daten aus den intelligenten Messsystemen
von den Messstellenbetreibern zur Verfügung gestellt werden.
"Künftige energiewirtschaftliche Geschäftsmodelle funktionieren nur,
wenn alle Marktteilnehmer einen diskriminierungsfreien Zugang zu den
Daten haben. Es darf hier keine Verschiebung zu
Verteilernetzbetreibern geben, die die Daten dann nur verzögert
herausgeben und angeschlossenen Unternehmen damit einen Vorteil
verschaffen können, zu Lasten der Verbraucher", betont Busch. Für die
Zukunft kann es kein sinnvoller Weg sein, jedes Mal bei der
Datenweiterleitung einen künstlichen Umweg über die 900
Verteilernetzbetreiber einzubauen. "Damit würden wir die
Digitalisierung abwürgen", so Busch.
Ein Hintergrundpapier steht unter www.bne-online.de zum Download
bereit.
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft
Der bne ist die schlagkräftige Interessenvertretung für die
wettbewerbliche neue Energiewirtschaft. Im Unterschied zu Anbietern
mit verbundenem Netz sind unsere Mitglieder frei von
Monopolinteressen: Sie kämpfen für fairen Wettbewerb, Vielfalt und
Fairness im Energiemarkt. 2015 haben bne-Mitgliedsunternehmen in
Deutschland über sieben Millionen Kunden zuverlässig mit Strom, Gas
oder energienahen Dienstleistungen beliefert.
Pressekontakt:
Karsten Wiedemann
Pressesprecher
Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) e.V.
Association of Energy Market Innovators
Hackescher Markt 4
D-10178 Berlin
Fon: +49 30/ 400 548-18
neu: Mobil: 0170/7333634
Fax: +49 30/ 400 548-10
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Datum: 11.04.2016 - 12:48 Uhr
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