KEF-Berichtübergeben / Verlässliche finanzielle Basis für die ARD in den nächsten Jahren

KEF-Berichtübergeben / Verlässliche finanzielle Basis für die ARD in den nächsten Jahren

ID: 1344269
(ots) - Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs
des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (KEF) hat heute den
Bundesländern ihren 20. Bericht für die Beitragsperiode 2017 bis 2020
übergeben.

"Die Empfehlungen der KEF an die Länder sind eine verlässliche
finanzielle Basis für die ARD in den kommenden vier Jahren", sagte
die ARD-Vorsitzende Karola Wille. "Auf dieser Grundlage können wir
die digitale Transformation des föderalen Senderverbundes weiter
fortsetzen und der Gesellschaft das liefern, was sie zu Recht von
einem solidarisch finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk
erwartet: Qualitätsjournalismus und hochwertige, vielfältige Angebote
im Fernsehen, im Radio und Online." So habe die KEF im Sinne der
Entwicklungsgarantie auch die Digitalprojekte DAB+ und DVB-T2 HD
anerkannt.

Das von den Bundesländern beauftragte junge Angebot von ARD und
ZDF im Internet soll im Herbst starten, ohne dass dafür zusätzlicher
Finanzbedarf angemeldet wurde. Die KEF hat auch die Anstrengungen der
ARD bei der Reform der Altersvorsorge gewürdigt. Im IT-Bereich sollen
durch Zusammenarbeit zwischen den Landesrundfunkanstalten zusätzliche
Synergien erschlossen werden. "Wir wollen auch auf weiteren Feldern
die Möglichkeiten zu noch mehr Kooperation zugunsten der
Beitragszahler ausloten", so Wille: "Der jetzt anerkannte
Finanzierungsbedarf mit einer durchschnittlichen jährlichen
Steigerungsrate von 1,8 Prozent für die ARD ist ein positives Signal,
auch wenn die KEF nicht alle unsere Anmeldungen berücksichtigt hat."

Wille begrüßte, dass die KEF den zusätzlich angemeldeten
Finanzbedarf, der sich aus der Selbstverpflichtung der ARD für
ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der
Verwertungsrechte bei Fernsehproduktionen ergibt, mit der Höhe von
rund 150 Millionen Euro größtenteils anerkennt.



Damit könne die ARD die vielfältige Produzentenlandschaft in
Deutschland weiter stärken und die Rahmenbedingungen für Innovation
im Kreativsektor weiterentwickeln, auch wenn die Anmeldung nicht in
voller Höhe berücksichtigt wurde, sagte Wille: "Die seit der
Umstellung auf das Beitragsmodell im Jahr 2013 entstandenen
Mehreinnahmen, die von uns nicht verwendet werden dürfen, hat die KEF
nunmehr für den Zeitraum 2017 bis 2020 zur Verfügung gestellt und
macht sie so im Programm sichtbar", so Wille weiter.

Kritisch sieht die ARD allerdings, dass die KEF die nach der
Bedarfsanmeldung vom Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen beschlossenen
Einschränkungen der Werbemöglichkeiten im WDR-Hörfunk ab 2017 nicht
mehr im 20. Bericht berücksichtigt hat und eine Prüfung der
Kompensationshöhe erst für den nächsten Bericht avisiert hat. Die
einseitige Verknappung im größten Bundesland hat wegen der
bundesweiten Vermarktung von Hörfunkwerbung in sogenannten
Kombi-Paketen auch deutliche Auswirkungen auf die anderen
ARD-Landesrundfunkanstalten.

In ihrem Bericht schlägt das unabhängige Expertengremium den
Ländern zudem vor, den Rundfunkbeitrag von derzeit monatlich 17,50
Euro auf 17,20 Euro zu senken. Hier regt die ARD an, stattdessen auch
künftig aus Mehreinnahmen beim Rundfunkbeitrag wie schon in der
Beitragsperiode 2013 bis 2016 Rücklagen zu bilden, um finanzielle
Risiken wie die oben beschriebenen Werbeausfälle abzufedern. "Sofern
eine solche neue Beitragsrücklage im Zeitraum 2017 bis 2020 nicht
hierfür verwendet werden muss, kann sie dann für die Finanzierung der
öffentlich-rechtlichen Angebote ab 2021 herangezogen werden", sagte
Wille.

Mit der Übergabe und Vorstellung des KEF-Berichts ist die zweite
Phase des KEF-Verfahrens abgeschlossen. Über die endgültige Umsetzung
entscheiden jetzt die 16 Landtage der Bundesländer im Rahmen eines
neuen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags.



Pressekontakt:
ARD-Pressestelle
Steffen Grimberg
Sabine Krebs
0341/3006430/6431
Steffen.grimberg@mdr.de

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Datum: 13.04.2016 - 12:54 Uhr
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