Droht ein Stellenabbau bei Lufthansa Technik? Was sollten Arbeitnehmer berücksichtigen?
ID: 1345711
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.
Laut einer Meldung von Spiegel Online vom 26.3.2016 droht die Konzernleitung von Lufthansa Technik den Beschäftigten mit dem Abbau von mehr als 2000 Stellen am Standort Hamburg. Betroffen seien Arbeitsplätze im Bereich Überholung sowie im Bereich Instandsetzung von Triebwerken. Um den Kahlschlag zu verhindern, sollen Betriebsrat und Gewerkschaften bis Ende März drastischen Sparmaßnahmen wie zum Beispiel Lohnkürzungen und Veränderung der Arbeitszeiten zustimmen. Möglicherweise sollen sogar Stellen gestrichen werden wenn die Arbeitnehmervertretungen den Maßnahmen zustimmen.
Freiwilliger Gehaltsverzicht?
Ich rate Arbeitnehmern in der Regel, von einem freiwilligen Verzicht zum Beispiel auf Arbeitsentgelt ab. Das Problem: wenn eine Kündigung später doch nicht verhindert werden kann (was leider recht häufig der Fall ist), haben Arbeitnehmer, die zuvor auf Arbeitsentgelt verzichtet haben, auf lange Zeit wirtschaftliche Nachteile. Dies betrifft sowohl die Berechnung von Abfindungen, als auch den Bezug vom Arbeitslosengeld. In beiden Fällen ist nämlich die Höhe der zuletzt erzielten Vergütung maßgeblich.
Wenn Verzicht, dann bei den nichtmonetären Arbeitsbedingungen
Wenn sich ein Arbeitnehmer auf Kompromisse einlassen will, dann empfehle ich in erster Linie, dies bei Arbeitsbedingungen, die nicht monetärer Natur sind, zu tun. Also alles, was nicht Geld ist. Hier bleiben die oben beschriebenen Nachteile später aus. Auch in diesen Fällen muss man sich allerdings immer genau überlegen, ob die schlechteren Arbeitsbedingungen letztendlich wirklich dazu führen, dass die Firma ihre Schwierigkeiten überwindet. Andernfalls war der Verzicht zwar umsonst, hat allerdings keine weiterführenden Nachteile.
Vorsicht vor Unterschriften
Manchmal üben Arbeitgeber oder Vorgesetzte erheblichen Druck aus, um Mitarbeiter zu einer Unterschrift unter eine Aufhebungsvereinbarung oder einer Änderung des Arbeitsvertrages zu bewegen. Lassen Sie sich immer vorher beraten. Wenn die Vereinbarung erst unterschrieben ist, ist sie regelmäßig auch wirksam und man kann nichts mehr dagegen unternehmen.
Übt der Arbeitgeber Druck aus?
Fragen Sie sich in solch einem Fall, warum der Arbeitgeber Druck ausübt? Weil er Ihnen etwas Gutes will? Nach meiner Erfahrung ist das meistens nicht die Motivation. In der Regel wollen die Arbeitgeber Geld sparen, haben also ihre eigenen Vorteile im Blick. Das müssen sie auch. Arbeitgeber müssen wirtschaftlich denken.
Sozialversicherungsrechtliche Nachteile beachten
Arbeitgeber greifen häufig bereits im Vorfeld von Umstrukturierungsmaßnahmen zum Versuch, Arbeitnehmer mit teils großzügigen Abfindungszahlungen dazu zu bewegen, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Wer sich darauf einlässt, kann später in verschiedener Hinsicht Nachteile erleiden. Solche Nachteile können sich im Bereich der Höhe der Abfindung abspielen, es können aber auch finanzielle Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld sein. Insbesondere wenn die Aufhebungsvereinbarung außergerichtlich geschlossen wird, drohen Sperrzeit und, falls die Kündigungsfrist nicht eingehalten werden, sogar ein Ruhen des Arbeitslosengeldanspruches.
Solche Nachteile sind besonders deshalb ärgerlich, weil sie durch einfache Maßnahmen vermieden werden könnten. Insbesondere wenn Arbeitgeber Zeitdruck aufbauen, sollte man als Arbeitnehmer hellhörig werden. Ein ordentliches Angebot kann in Ruhe geprüft werden. Insofern verhält es sich nicht anders als beim klassischen Haustürgeschäft. Immer dann, wenn Eile und Zeitnot ins Spiel kommen, ist besondere Vorsicht geboten.
Wichtige Nebenansprüche nicht vergessen
Neben der Höhe der Abfindung sollten Arbeitnehmer bei den Verhandlungen auch wichtige weitere Ansprüche nicht aus dem Auge verlieren. Wie sieht es zum Beispiel mit Urlaubsansprüchen und deren Abgeltung aus? Was ist mit Überstundenvergütung, restlichem Arbeitsentgelt, Provisionen oder ähnlichem? Wie geht es mit dem Firmenwagen weiter? Gibt es Ansprüche auf eine Betriebsrente? Sehr wichtig ist auch das Arbeitszeugnis. Hier sollte man unbedingt den genauen Inhalt des Zeugnisses vorab klären. Vorteil: Ein gutes Zeugnis kostet den Arbeitgeber kein Geld.
Er wird daher in der Regel im Wege der Vereinbarung kein Problem mit dem Zeugnis Inhalt haben. Kommt man als Arbeitnehmer nach Abschluss der Vereinbarung mit der Bitte um ein gutes Zeugnis, sind die Karten in der Regel schlecht. Vor Gericht ist regelmäßig maximal eine Note drei erfolgreich durchsetzbar.
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6.4.2016
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Datum: 17.04.2016 - 22:00 Uhr
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