Luxusmarken mit individueller Online-Präsenz

Luxusmarken mit individueller Online-Präsenz

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Kunden erwarten Exklusivität auch im Internet



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(firmenpresse) - sup.-Nahezu alles, was es zu kaufen gibt, kann heute auch über das Internet erworben werden. Selbst exklusive, hochwertige Markenprodukte, die vom Kunden größere Investitionen erfordern, lassen sich per Mausklick am heimischen PC bestellen. Aber könnte diese Digitalisierung des Handels nicht gerade bei den angesehenen Luxusmarken zu einer Abwertung in der Wahrnehmung der Verbraucher führen? Das war die Fragestellung bei einer aktuellen Studie der Unternehmensberatung Prophet zum Online-Shopping auf gehobenem Niveau. Das eindeutige Ergebnis: Die Wertschätzung edler Produkte ist nicht gefährdet, wenn es dem Hersteller gelingt, die Individualität seiner Marke im Internet ebenso zu schützen wie im Offline-Handel. "Luxusmarken wollen das Kundenerlebnis selber bestimmen - etwa in eigenen Geschäften in guter Lage", sagt der Markenexperte Tobias Bärschneider: "Diese Konzepte funktionieren auch im Netz. Auch dort ist der eigene Shop immer die beste Lösung." Für 84 Prozent der befragten Studienteilnehmer in Deutschland ist eine attraktive, auch mobil erreichbare Online-Präsenz hochwertiger Produkte längst ein Muss. Und 86 Prozent sind sogar der Meinung, dass das Internet gerade bei Luxusmarken eine gute Plattform für Kundenerlebnisse bietet.

Um diese Erlebnisse dauerhaft zu gewährleisten, empfehlen die Markenstrategen durchdacht inszenierte, selektive Aktivitäten im Netz und Distanz zu den Auftritten anderer Anbieter. Genau diese wichtigen Weichenstellungen für eine exklusive Online-Präsenz werden allerdings zunehmend vom Bundeskartellamt torpediert. Die Wettbewerbshüter betrachten es als kartellrechtlichen Verstoß, wenn ein Markenhersteller sich durch eigene und exklusiv genutzte Vertriebskanäle vom Discount-Niveau anderer Online-Shops abgrenzen möchte. Selbst der Verweis auf große Differenzen bei Fertigungsaufwand, Qualitätskontrolle und Serviceleistungen sowie auf eine entsprechend abweichende Preisgestaltung gilt bei der Kartellbehörde nicht als Argument. "Deutschen Herstellern wird es immer schwerer gemacht, über die jeweils passenden Vertriebswege ihrer Produkte selbst zu entscheiden", kommentiert der Wirtschaftspublizist Detlef Brendel (http://www.pressebuero-brendel.com), Autor des Fachbuchs "Wirtschaft im Würgegriff / Wie das Kartellamt Unternehmen blockiert" (Campus Verlag, ISBN 978-3-593-50150-5): "Sie müssen einem Verkauf im Niedrigpreis-Umfeld zustimmen, selbst wenn sie ihre hochwertigen und beratungsbedürftigen Markenartikel dort gar nicht sehen möchten." Das Bundeskartellamt verspricht sich von diesen Vorgaben "preissenkende Tendenzen". Die wahrscheinlichere Folge dieser Behördenpolitik ist aber ein austauschbares "Discountry" auf unterstem Preisniveau und ohne echte Auswahlmöglichkeiten. Die Freiheit zur individuellen Kaufentscheidung wird dem Kunden nämlich genommen, wenn die spezifischen Vorzüge exklusiver Luxusmarken bei deren Vertrieb nicht mehr angemessen berücksichtigt und geschützt werden dürfen.

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Datum: 18.04.2016 - 12:05 Uhr
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