Gute Arbeit nicht in Misskredit bringen / bpa zur Berichterstattungüber betrügerisches Verhalten

Gute Arbeit nicht in Misskredit bringen / bpa zur Berichterstattungüber betrügerisches Verhalten

ID: 1346055
(ots) - Zur Berichterstattung über betrügerisches Verhalten
im Bereich der ambulanten Pflege, erklärt bpa-Pressesprecher Olaf
Bentlage:

"Zur Einordnung der derzeitigen Berichterstattung über kriminelles
Verhalten im Bereich der ambulanten Pflege von einzelnen russischen
Pflegediensten sei vorausgeschickt, dass diese nur möglich sind, wenn
Angehörige, Pflegebedürftige und Pflegedienste in betrügerischer
Absicht zusammenwirken. Alle Leistungen müssen von den
Pflegebedürftigen und den Pflegekräften täglich abgezeichnet und der
Pflegekasse monatlich mit der Rechnung vorgelegt werden. Zudem finden
regelmäßig Qualitäts- und Rechnungsprüfungen im Auftrag der
Pflegekassen und Krankenkassen statt. Art, Umfang und Menge der
Krankenpflegeleistungen werden vom Arzt verordnet und von der
Krankenkasse genehmigt. Es gibt kleinteilige Kontrollen und nur durch
ein gemeinsames kriminelles Handeln sind die aufgezeigten Fälle
überhaupt möglich.

Es ist bedauerlich, dass durch kriminelle Machenschaften einzelner
nun hunderttausende Beschäftigte und tausende ambulante Dienste, die
tagtäglich gewissenhaft und professionell kranke Menschen pflegen, in
Verruf geraten. Das nicht zu rechtfertigende Fehlverhalten weniger
darf nicht dazu führen, dass die gute Arbeit des weit überwiegenden
Teils der Pflegedienste in Misskredit bei der Bevölkerung gebracht
wird und die pflegebedürftigen Menschen durch pauschale
Verdächtigungen und undifferenzierte Berichterstattung verunsichert
werden.

Die Kontrollinstrumente sind vorhanden, sie müssen nur konsequent
angewandt werden und dann auch zu den schon bisher möglichen
Sanktionen führen. Das Aufdecken der kriminellen Machenschaften ist
im bisherigen Kontrollsystem ermöglicht worden. Wir begrüßen es, wenn
nun im Zuge der Berichterstattung die Staatsanwaltschaften so


professionalisiert werden, dass sie in der Lage sind, betrügerische
Machenschaften aufzudecken und strafrelevant zu verfolgen. Von den
Krankenkassen- und Sozialhilfeträgern erwarten wir, dass den
Gerichten die Beweise vorgelegt werden und bei nachgewiesenen
kriminellen Machenschaften unverzüglich angemessen reagiert wird.

Wir bieten unsere Mitarbeit an, jetzt zu analysieren, wie die
vorhandenen Kontroll- und Sanktionsmechanismen zur Aufdeckung von
Straftaten besser genutzt werden können. Schnellschüsse aus der Hüfte
schüren dagegen Angst und Misstrauen.

Wir appellieren auch an die Angehörigen der Pflegebedürftigen,
sich nicht auf unseriöse Machenschaften einzulassen, sondern solches
Ansinnen direkt zur Anzeige zu bringen.

Wir warnen auch davor, nun alle Pflegedienste, die eventuell von
russischstämmigen Bürgerinnen und Bürgern gegründet wurden, unter
Generalverdacht zu stellen. Eine ganze Bevölkerungsgruppe zu
verunglimpfen, hilft nicht weiter.

Der bpa verpflichtet seine Mitglieder auf die Beachtung der
gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa)
bildet mit mehr als 9.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte
Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in
Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären
Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in
privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa
tragen die Verantwortung für rund 275.000 Arbeitsplätze und circa
21.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch
www.facebook.com/Youngpropflege). Das investierte Kapital liegt bei
etwa 21,8 Milliarden Euro.



Pressekontakt:
Für Rückfragen: Olaf Bentlage, bpa-Pressesprecher, Tel.: 030/30 87 88
60

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Datum: 18.04.2016 - 13:29 Uhr
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