Die D.A.S. informiert: Gesetze in Kürze - Jugendschutz

Die D.A.S. informiert: Gesetze in Kürze - Jugendschutz

ID: 134643

Solarienverbot für Jugendliche



(firmenpresse) - Am 4. August 2009 ist das Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung in Kraft getreten. Nach Angaben der D.A.S. untersagt die Regelung den Betreibern von Solarien, Minderjährigen die Nutzung der Solarien-Sonnenbänke zu erlauben. Die Bundesregierung möchte mit dem neuen Gesetz junge Menschen effektiver vor Hautkrebserkrankungen schützen.

Hintergrundinformation:
Umfragen zufolge besucht jede zweite 14-jährige einmal in der Woche ein Sonnenstudio. Dies ist nicht ungefährlich: Die Haut ist in jungen Jahren dünner und damit anfälliger für schädliche Strahlung als bei älteren Menschen. In Solarien ist man der UVA-Strahlung ausgesetzt, die besonders tief eindringt. Dem Bundesamt für Strahlenschutz zufolge existieren in Deutschland ca. 5 000 Sonnenstudios mit ca. 14 Millionen Kunden - darunter bisher viele Minderjährige. Ein Zusammenhang zwischen UV-Strahlung und Hautkrebs ist inzwischen auch von der WHO anerkannt. Die Anzahl der Hautkrebsfälle nimmt laut Prof. Eggert Stockfleth, Leiter des Hauttumor-Centrums am Universitätsklinikum Charité in Berlin, in Deutschland jedes Jahr um sieben bis zehn Prozent zu - manchmal mit tödlichem Ausgang.
Die Neuregelung: Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung das Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung erlassen. Es enthält Vorschriften über die Anwendung von Strahlung im medizinischen und nichtmedizinischen Bereich. Art. 1 § 4 des Gesetzes untersagt den Betreibern von Solarien und ähnlichen Einrichtungen ausdrücklich, Minderjährige Geräte benutzen zu lassen, in denen sie einer ultravioletten Strahlung ausgesetzt sind. Den zuständigen Behörden wird das Recht auf Kontrolle der Betriebe eingeräumt. Eine Zuwiderhandlung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann eine Betriebsuntersagung und eine Geldbuße bis zu 50 000 Euro nach sich ziehen. Im Solarium bräunen lassen kann sich damit nur noch, wer über 18 Jahre alt ist. Das Solarienverbot für Minderjährige gilt seit 4. August 2009.


Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009, Teil I Nr. 49, S. 2433

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. mittlerweile in 16 europäischen Ländern vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. In Deutschland vertreibt die D.A.S. seit drei Jahrzehnten auch erfolgreich Schaden- und Unfallversicherungen; bei Schutzbriefen ist sie der führende Versicherer. 2008 erzielte die D.A.S. Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. EUR. Die D.A.S. gehört zur ERGO Versicherungsgruppe und damit zur Münchener-Rück-Gruppe, einem der weltweit führenden Risikoträger. Mehr unter www.das.de



Leseranfragen:




PresseKontakt / Agentur:

HartzCommunication GmbH
Sybille von Hartz
Farchanterstr. 62
81377
München
info(at)hartzcommunication.de
0899984610
http://www.hartzcommunication.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Ab Montag starten Impfungen in den Berliner Arztpraxen Aus der Herzforschung -  Pflanzliche Omega-3-Fettsäure ALA kann Blutdruck senken und Herz schützen
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 10.11.2009 - 08:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 134643
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Anne Kronzucker
Stadt:

München


Telefon: 089 6275-1613

Kategorie:

Gesundheitswesen - Medizin


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 256 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die D.A.S. informiert: Gesetze in Kürze - Jugendschutz
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

D.A.S. Rechtsschutzversicherung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht ...

Mietspiegel beziehen sich jeweils auf eine Gemeinde. Sie zeigen, welche Mieten für unterschiedliche Wohnungsarten üblich sind. Mietspiegel sind ein gesetzlich anerkanntes Begründungsmittel für Mieterhöhungen. Der D.A.S. zufolge hat nun das Amtsg ...

Alle Meldungen von D.A.S. Rechtsschutzversicherung


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z