AG München: Hohe Anforderungen an außerordentliche Kündigung

AG München: Hohe Anforderungen an außerordentliche Kündigung

ID: 1346457

AG München: Hohe Anforderungen an außerordentliche Kündigung




(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht.html
Bei einer außerordentlichen Kündigung müssen dem Mitarbeiter erhebliche Pflichtverletzungen nachgewiesen werden. Der Verdacht einer Pflichtverletzung reicht dazu nicht automatisch aus.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Arbeitsrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht.html)knüpft hohe Voraussetzungen an eine außerordentliche fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers. Diese kann z.B. wirksam erfolgen, wenn der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter erhebliche Pflichtverletzungen nachweisen kann. Auch der Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung kann für die außerordentliche Kündigung ausreichen. Dazu müssen allerdings objektive Tatsachen die starken Verdachtsmomente begründen und das Vertrauensverhältnis so gestört sein, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist.

Allerdings muss der Arbeitgeber diese Verdachtsmomente darlegen und ggf. beweisen. Die Tatsache, dass ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den Mitarbeiter läuft und dieser sogar in Untersuchungshaft sitzt, reicht dazu nicht automatisch aus, wie ein Urteil des Arbeitsgerichts München vom 3. Februar 2016 zeigt (Az.: 5 Ca 9803/14).

In dem Fall hatte der Arbeitgeberin einer Mitarbeiterin außerordentlich und fristlos gekündigt. Die Staatsanwaltschaft hat schwere Vorwürfe gegen die Frau erhoben, die auf dem Gelände ihres Arbeitgebers schließlich festgenommen wurde und seitdem in Untersuchungshaft sitzt. Die außerordentliche Kündigung erfolgte wenig später. Diese Kündigung sei allerdings unwirksam, entschied das AG München. Zur Begründung führte es aus, dass die durch den Arbeitgeber vorgetragenen Umstände nicht ausreichen, um einen dringenden Tatverdacht anzunehmen, wie er nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für eine außerordentliche Kündigung erforderlich sei.



Das klingt unverständlich, liegt aber daran, dass zwischen dem arbeitsgerichtlichen Verfahren und dem Strafverfahren unterschieden werden muss. Im arbeitsgerichtlichen Parteiverfahren darf das Gericht einen Sachverhalt nicht von Amts wegen ermitteln. Einer Entscheidung liegt daher nur der Sachverhalt zu Grunde, der von den Parteien vorgetragen wird. Dabei habe der Vortrag des Arbeitgebers nicht ausgereicht, um die Gründe für eine außerordentliche Kündigung festzustellen. Am Rande sei bemerkt, dass die Frau inzwischen nicht mehr dort beschäftigt ist, da ihr befristeter Arbeitsvertrag ausgelaufen ist.

Der Fall zeigt, dass es für Arbeitgeber sehr schwierig sein kann, eine außerordentliche Kündigung wirksam auszusprechen. Bei Fragen rund ums Arbeitsrecht können sich Arbeitgeber an im Arbeitsrecht erfahrene Rechtsanwälte wenden.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht.html Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
info(at)grprainer.com
+49 221 2722750
http://www.grprainer.com/



drucken  als PDF  Patent DE10 2009058239 – Stromerzeugung ohne Kohle, Gas und Öl Alles neu nichts geändert!? Neuer Referentenentwurf zur Änderung des AÜG vom 14.04.2016
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 19.04.2016 - 10:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1346457
Anzahl Zeichen: 3025

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 2722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 667 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"AG München: Hohe Anforderungen an außerordentliche Kündigung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Handelsvertreterrecht: EuGH weitet Begriff des Neukunden aus ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/handelsrecht/handelsvertreterrecht.html Der EuGH hat mit Urteil vom 7. April 2016 den Begriff des Neukunden erweitert und damit die Position der Handelsvertreter bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs gestärkt (Az.: C-315/14). GRP Rainer RechtsanwÃ

Euro Grundinvest: Anlegern drohen hohe Verluste ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html Nach der Gesellschafterversammlung dürfte klar sein, dass die Anleger der Euro Grundinvest Fonds wohl mit hohen Verlusten von bis zu 90 Prozent ihrer Einlage rechnen müssen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin

Canada Gold Trust: Situation der Anleger spitzt sich zu ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/canada-gold-trust-cgt.html Für die Anleger der Canada Gold Trust Fonds spitzt sich die Lage zu. Offenbar droht der kanadischen Henning Gold Mines die Insolvenz. Im Raum steht weiter die Rückforderung von Ausschüttungen. GRP R


Weitere Mitteilungen von GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater


Patent DE10 2009058239 – Stromerzeugung ohne Kohle, Gas und Öl ...
Es ist so etwas wie Utopie, etwas das man nie erreichen wird. Ganz anders hat darüber der Erfinder Nikolaus Reiniger gedacht, als er mit seinem Sohn eine Spitzentechnologie entwickelte, um Strom zu produzieren, zu der man keine Ressourcen, kein Öl, kein Gas, keine Kohle und keine Atomkraft benöti

Thüringische Landeszeitung: Ein Stück Zukunft / Kommentar von Matthias Benkenstein zur Elektromobilität ...
Es mag pathetisch klingen, aber es steht fest: Wenn man mit einem Elektroauto unterwegs ist, dann hat man das Gefühl, dass man mit einem Stück Zukunft fährt. Davon konnte ich mich gerade selbst während einiger Probetouren mit einem E-Golf überzeugen. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis di

Thüringische Landeszeitung: Ticket in den Tod - EU-Abkommen fördert die Schlepper / Leitartikel von Maximilian Wolf zur erneuten Flüchtlingskatastrophe im Mittelmeer ...
Ein Jahr nach der Schiffskatastrophe vor der Küste Libyens sterben erneut Hunderte Flüchtlinge bei der gefährlichen Überfahrt nach Europa. Parallel dazu weigern sich 10 000 Menschen im griechischen Idomeni in staatliche Auffanglager zu gehen. Athen reagiert richtig, betont immer wie

Rheinische Post: Rente: Ex-SPD-Minister Riester widerspricht Nahles ...
Der frühere Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) hat seine Amtsnachfolgerin Andrea Nahles (SPD) wegen ihrer Zweifel an der Riester-Rente scharf kritisiert. "Was ich aus Bayern noch als Populismus abtun kann, ist aus dem Mund der Arbeitsministerin sachlich schlicht falsch", sagte


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z