Schöninger Unternehmer räumt vor Strafkammer in Braunschweig jahrelangen Prozessbetrug ein ? Vorerst vier Verhandlungstage angesetzt
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Für wirtschaftlichen Vorteil vor Gericht gelogen
2008 verkaufte der Schöninger sein Unternehmen, welches in der Automobilbranche tätig war, an eine in Beckum ansässige Unternehmensgruppe. Er selbst blieb als Geschäftsführer im Unternehmen, doch schnell kam es zu Zerwürfnissen mit den neuen Inhabern. Daraufhin beschloss man, sich zu trennen. Wie in solchen Fällen üblich, griff dabei eine Klausel im Geschäftsführervertrag, die dem Schöninger für einen gewissen Zeitraum untersagte, in Wettbewerb zu den neuen Eigentümern zu treten.
Doch der Angeklagte dachte nicht daran, sich an die Vereinbarung zu halten. Mit zwei weiteren Partnern gründete er Ende 2008 eine Konkurrenzfirma. Dabei ließ er seine Anteile von einem Treuhänder halten, so dass er selbst offiziell nicht in Erscheinung trat. Inoffiziell jedoch warb er der Beckumer Gruppe Kunden und Mitarbeiter für seine neue Firma ab ? was sich allerdings zunächst nicht beweisen lies. Doch dann überwarf der Angeklagte sich 2012 mit einem seiner damaligen Partner, und der packte aus. Daraufhin verklagte die Gruppe den Schöninger auf Schadenersatz in Millionenhöhe. Jahrelang wurde prozessiert, und jahrelang beharrte der Angeklagte darauf, alle Vorwürfe gegen ihn seien falsch.
Durch die gegen ihn erstattete Strafanzeige konnte allerdings in den letzten Jahren aufgrund von Beschlagnahmungen der Staatsanwaltschaft und der Steuerfahndung mehr und mehr auch mit Dokumenten belegt werden, dass sein ehemaliger Kompagnon die Wahrheit gesagt hatte und der Schöninger die Unwahrheit.
Schuldeingeständnis vor Gericht
Vor der 6. großen Strafkammer in Braunschweig gab der Schöninger Unternehmer, der inzwischen ein neues Unternehmen mit 170 Mitarbeitern aufgebaut hat, am Donnerstag eine Erklärung ab, in der er einräumte, in mehreren Fällen durch falsche Angaben die Gerichte getäuscht zu haben, um die Klage der Unternehmensgruppe abzuwenden. Ansonsten versuchte er, seine Verantwortlichkeit nach Kräften abzuschwächen.
So gab der Angeklagte in seinen Einlassungen am ersten Prozesstag an, er habe zwar Anteile an der Konkurrenzfirma über einen Treuhänder gehalten, aber das sei eine reine Investition für die Zukunft gewesen, vergleichbar dem Kauf von Aktien beispielsweise. Ansonsten habe er mit dem Unternehmen nichts zu tun gehabt. Dem widersprach ein ehemaliger Mitgesellschafter des Angeklagten bei der Konkurrenzfirma. Er war als Zeuge geladen und erklärte, noch während seiner Zeit bei der Unternehmensgruppe habe der Angeklagte Mitarbeiter für das neue Unternehmen abgeworben ? und Kunden ebenfalls.
Die Zeugenvernehmung des ehemaligen Mitgesellschafters des Angeklagten wird am kommenden Mittwoch, den 20.04.2016, ab 9:00 Uhr fortgesetzt. Der Mann sitzt übrigens selbst seit gut einem Jahr hinter Gittern, weil er zu einer mehrjährigen Strafe wegen Veruntreuung verurteilt worden ist ? ein Fall, über den in der Braunschweiger Presse damals ausführlich berichtet wurde.
Freiheitsstrafe gilt als sicher
Vorerst sind mit dem 27.04. und 29.04. noch zwei weitere Verhandlungstage angesetzt. Dann werden auch weitere Zeugen Auskunft geben. Dass der Angeklagte eine Freiheitsstrafe erhalten wird, gilt unter Prozessbeobachtern als sicher. Das Gericht muss nun entscheiden, wie glaubwürdig seine Erklärung ist und ob seine Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird oder nicht. Sicher ist derzeit nur, dass sein riskantes Spiel nicht aufgegangen ist und der Angeklagte jetzt in den gegen ihn und seine Gesellschaft anhängigen Zivilverfahren vor dem Landgericht und Oberlandesgericht Braunschweig endlich zur Wahrheit zurückfinden muss.
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Datum: 19.04.2016 - 13:33 Uhr
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