Berliner Zeitung: Kommentar zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum BKA-Gesetz:
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Grundsatzurteil nicht nur, weil es - wieder einmal - die Bedeutung
der Privatsphäre auch in Zeiten der Bedrohung durch den Terror
hervorhebt. Grundsätzlich ist seine Bedeutung, weil es die Anwendung
aller Instrumente zur Terrorbekämpfung - über das BKA-Gesetz hinaus -
en détail verfassungsrechtlich regelt. Das oberste Gebot ist danach
der Schutz des Kerns der privaten Lebensgestaltung.
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Datum: 20.04.2016 - 16:56 Uhr
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