NRZ: Im Zweifel für die Freiheit - ein Kommentar von JAN JESSEN
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der Sicherheit Vorrang vor der Freiheit und dem Schutz von
Persönlichkeitsrechten einzuräumen. Das galt bei der Verabschiedung
des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2007 ebenso wie bei
der Novelle des sogenannten BKA-Gesetzes im Jahr darauf. Jetzt hat
das Bundesverfassungsgericht einmal mehr deutlich gemacht, wo die
Grenzen von Überwachung und dem Eindringen in die Privatsphäre sind;
wie es das schon in Ansätzen bei dem Urteil getan hat, mit dem es die
Vorratsdatenspeicherung kippte und die Politik zwang, das Gesetz neu
zu erarbeiten. Deutschlands oberste Richter sind nicht blauäugig. Sie
wissen sehr wohl, dass Sicherheitsbehörden über zeitgemäße
Instrumente verfügen müssen, etwa um Terroranschläge verhindern oder
zumindest aufklären zu können. Deswegen haben sie das BKA-Gesetz auch
nur in Teilen für verfassungswidrig erklärt, dort, wo es zu schwammig
formuliert ist oder dem Bundeskriminalamt zu viele Kompetenzen ohne
unabhängige Kontrolle zugesteht. Die Einforderung eines konkreteren
rechtlichen Rahmens ist richtig und wichtig, weil sie möglicher
Willkür von Sicherheitsbehörden einen Riegel vorschiebt.
Anti-Terrorkampf darf niemals bedeuten, dass Freiheit, Datenschutz
und Persönlichkeitsrechte unter die Räder geraten und von
Sicherheitsbestrebungen zermahlen werden. Eine Gesellschaft, die
verängstigt ist, neigt dazu, leichtfertig das zu opfern, was den Kern
ihrer Grundordnung ausmacht. Umso wichtiger ist es, dass es Menschen
gibt, die gegen möglicherweise grundrechtsverletzende Gesetze klagen
- und Richter, die dem Gesetzgeber deutlich machen, dass er
sorgfältiger und gewissenhafter arbeiten muss, wenn er
Sicherheitsbehörden in die Privatsphäre seiner Bürger eindringen
lässt.
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Datum: 20.04.2016 - 18:31 Uhr
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