Südwest Presse: KOMMENTAR · BKA-GESETZ
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Weit über das Ziel hinausgeschossen. Wieder einmal. Die Rüge, die
das Bundesverfassungsgericht mit seinem gestrigen Urteil dem
Gesetzgeber erteilt hat, kommt zur rechten Zeit. Denn das BKA-Gesetz,
dessen exzessive Überwachungsbefugnisse in weiten Teilen
verfassungswidrig sind, ist nur ein Baustein jener
Sicherheitsarchitektur, mit der im Windschatten terroristischer
Bedrohung seit Jahren systematisch der Abbau der Bürgerrechte
betrieben wird. Es ist für Regierung und Bundestag längst zur Regel
geworden, die Belastbarkeit des Grundgesetzes zu testen, bis die
Verantwortlichen mit einem scharfen Pfiff aus Karlsruhe daran
erinnert werden, dass sie dessen Grenzen vorab zu respektieren haben.
Das BKA-Gesetz krankt an den Folgen einer Praxis, die in legislativen
Rundumschlägen die Behörden aufrüstet - sei es, um diesen durchaus
sinnvolle Instrumente zu geben, sei es, um der Bevölkerung zumindest
das Gefühl von Entschlossenheit zu vermitteln. Das Hast und
Tatendrang geschuldete Ergebnis ist oft bedenklich, weil vor allem
die Angst die Feder des Gesetzgebers führt. Die Grundrechte gelten
auch in Zeiten, in denen vielen jedes Mittel erlaubt scheint, um die
Sicherheit zu stärken, weil sie glauben, diese sei die Voraussetzung
der Freiheit. Der nach jedem Verbrechen reflexartig ertönende Ruf
nach Gesetzesverschärfungen ist der Beleg. Doch Freiheit lässt sich
nicht schützen, indem man sie abschafft.
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Südwest Presse
Ulrike Sosalla
Telefon: 0731/156218
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Datum: 20.04.2016 - 19:18 Uhr
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