Erben und Vererben nach der EU-Erbrechtsverordnung

Erben und Vererben nach der EU-Erbrechtsverordnung

ID: 1347653

Erben und Vererben nach der EU-Erbrechtsverordnung




(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/internationales-erbrecht.html
Den Lebensabend im Ausland zu genießen, ist ein Traum, den sich immer mehr Deutsche erfüllen. Dabei sollten sie bedenken, dass dies Auswirkungen auf die Verteilung ihres Nachlasses haben kann.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Immer mehr Deutsche verbringen ihren Ruhestand im Ausland. Inzwischen verbringen schon mehr als 220.000 Deutsche ihren Lebensabend im Ausland. Im Vergleich zum Vorjahr sei die Zahl um 1,7 Prozent gestiegen, berichtet die Wirtschaftswoche online. Was viele nicht bedenken ist, dass der Lebensmittelpunkt im Ausland Auswirkungen auf das Erbrecht hat. Seit August vergangenen Jahres gilt die EU-Erbrechtsverordnung. Demnach wird in Erbfällen das Erbrecht des Staates angewendet, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte. An die Stelle des Staatsangehörigkeitsprinzips ist im internationalen Erbrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/internationales-erbrecht.html) das Wohnsitzprinzip gerückt.

Dadurch können Streitfälle vermieden werden, welches Erbrecht im Todesfall anzuwenden ist. Allerdings sollten deutsche Bürger, die ihren Lebensmittelpunkt im EU-Ausland haben, bedenken, dass sich das Erbrecht von Staat zu Staat teilweise deutlich unterscheidet. Pflichtteilregelungen, Nachfolgeregelungen in Gesellschaftsverträgen, Schenkungen, Nießbrauchsrechte oder auch letztwillige Verfügungen in einem Testament können davon betroffen sein und sind unter Umständen nicht mehr wirksam. Das kann auch die Verfügungen, die in einem sog. Berliner Testament getroffen wurden, betreffen, da ein solches Ehegattentestament nicht in jedem Staat bekannt und ggf. unwirksam ist. Dann würde wiederum die gesetzliche Erbfolge gelten, die von Land zu Land unterschiedlich ist.

Für Deutsche, die im EU-Ausland leben und bereits ein Testament verfasst haben, bietet sich eine Überprüfung der Wirksamkeit ihrer letztwilligen Verfügungen an. Es besteht zudem die Möglichkeit, testamentarisch festzulegen, ob im Todesfall das Erbrecht des Landes, in dem der Lebensmittelpunkt liegt, oder das des Heimatstaates angewendet werden soll. So können je nach Fall die Vorteile der unterschiedlichen Gesetze genutzt werden. Beim Berliner Testament muss wiederum beachtet werden, dass Änderungen nur gemeinsam vorgenommen werden können.



Bei Fragen rund um Erbschaft, Testament und Erbvertrag helfen im Erbrecht kompetente Rechtsanwälte weiter.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/internationales-erbrecht.html Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
info(at)grprainer.com
+49 221 2722750
http://www.grprainer.com/



drucken  als PDF  an Freund senden  Darlehenswiderruf schon durch geringe Abweichungen von der Musterbelehrung möglich Der Tagesspiegel: Gysi: Was Parteien aus Vereinigung SPD/KPD lernen müssen
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 21.04.2016 - 11:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1347653
Anzahl Zeichen: 2773

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 2722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 417 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Erben und Vererben nach der EU-Erbrechtsverordnung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Euro Grundinvest: Anlegern drohen hohe Verluste ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html Nach der Gesellschafterversammlung dürfte klar sein, dass die Anleger der Euro Grundinvest Fonds wohl mit hohen Verlusten von bis zu 90 Prozent ihrer Einlage rechnen müssen. GRP ...

Canada Gold Trust: Situation der Anleger spitzt sich zu ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/canada-gold-trust-cgt.html Für die Anleger der Canada Gold Trust Fonds spitzt sich die Lage zu. Offenbar droht der kanadischen Henning Gold Mines die Insolvenz. Im Raum steht weite ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z