Volvo FH16 mit I-Shift-Crawler gegen 750 Tonnen
Beim Testversuch „Volvo Trucks gegen 750 Tonnen“ nahm Volvo FH16 mit dem neuen I-Shift-Crawler an einem Schwerlast-Wettbewerb teil.
„I-Shift-Crawler verfügt über die einzigartige Schleppkraft beim Anfahren. Neue Kriechgänge ermöglichen schwere Lasten zu befördern, in anspruchsvollem Gelände anzufahren und mit Geschwindigkeiten bis zu 0,5 km/h zu fahren. Normalerweise werden extrem schwere Lasten durch Spezial-LKW transportiert, aber in diesem Fall verwenden wir einen Volvo FH16 mit einem Standardantrieb", sagt Peter Hardin, Produktmanager FM und FMX bei Volvo Trucks.
Volvo FH16 war mit I-Shift-Crawler und den stärksten Achsen aus der Volvo Produktpalette zum Test ausgestattet.
„Eigene physikalische Grenzen zu erweitern ist ein unvergleichbares Gefühl. Ich habe im Laufe meines Lebens viele schwere Situationen erlebt, aber auf solche Schwirigkeiten stoße ich zum ersten Mal", erzählt Magnus Samuelsson.
An seiner Seite hat er den erfahrenen LKW-Journalisten Brian Weatherley. „Es beeindruckt, dass Volvo Trucks solches Automatikgetriebe entwickelt hat, das 325 Tonnen ziehen kann. Aber mehr als 700 Tonnen durch einen Serien-LKW zu ziehen ist fantastisch. Während der 30-jährigen Arbeit als Lkw-Journalist habe ich so etwas noch nie gesehen", betont Brian Weatherley.
Technische Daten von Volvo FH16 mit I-Shift-Automatikgetriebe
Volvo FH16 mit 750 PS ist in Standardkonfiguration mit den stärksten Achsen von Volvo ausgestattet.
Um dem Druck auf der Antriebsachse standzuhalten, wurde die Platte verstärkt.
Wie die Aufgabe gelöst wurde
• Für die Durchführung des Tests wurden mehrere Sicherheitsmaßnahmen vorgesehen. Z.B.: Die Kupplungen wurden zwischen den 20 Anhängern gründlich überprüft und der Luftdruck in allen 204 Reifen genau eingestellt.
• 40 Container wurden auf die Anhänger geladen. Container liegten aufeinander: zwei Container pro ein Anhänger.
• Das Gesamtgewicht des Autolastzuges war über 750 Tonnen. Der LKW zog den Lastzug 100 Meter weit.
750 Tonnen sind:
• 57 Volvo FH16
• 350 Volvo XC90
• 150 Elefanten
• 4 Boeing 747
Über I-Shift-Crawler
• I-Shift-Crawler ist ein neues und verbessertes Automatikgetriebe von Volvo Trucks.
• Das neue Getriebe wurde speziell für die Erhöhung der Nutzlast beim Anfahren und die Bewegung mit niedrigen Geschwindigkeiten entwickelt.
• Mit neuen Kriechgängen kann sich das Fahrzeug mit der Geschwindigkeit 0,5-2 km/h bewegen und beim Gesamtzuggewicht bis zu 325 Tonnen anfahren. Dies Ergebnis ist einzigartig unter serienmäßigen LKW mit Automatikgetrieben.
• I-Shift-Crawler steht für die mit 13- und 16-Liter-Motoren Volvo FM, Volvo FMX, Volvo FH und Volvo FH16 zur Verfügung.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
alle-lkw.de ist ein internationaler LKW-Marktplatz, wo Sattelzugmaschinen, Anhänger, Auflieger, Kommunal- und Sonderfahrzeuge und andere Arten von LKW sowie Ersatzteile vorgestellt sind. Die Internetseite dient dazu, Nutzfahrzeuge bequem zu werben und sie schnell zu verkaufen. Der Katalog umfasst tausende Angebote von den europäischen Herstellern wie MAN, MERCEDES BENZ, SCANIA, VOLVO, RENAULT usw. Die einfache Suchnavigation der Webseite ermöglicht, ein zu allen Forderungen passendes Modell des Fahrzeuges problemlos auszuwählen.
Truck1
Darzauglu iela 1a
Riga, LV-1012 Latvia
+371 648 816 33
mail(at)alle-lkw.de
Truck1
Darzauglu iela 1a
Riga, LV-1012 Latvia
+371 648 816 33
mail(at)alle-lkw.de
Datum: 21.04.2016 - 14:22 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1347847
Anzahl Zeichen: 3016
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Katrin
Stadt:
Riga
Telefon: +371 648 816 33
Kategorie:
Auto & Verkehr
Meldungsart: Erfolgsprojekt
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 21.04.2016
Diese Pressemitteilung wurde bisher 480 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Volvo FH16 mit I-Shift-Crawler gegen 750 Tonnen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Truck1 (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).