MIV begrüßt Untersuchungen des Kartellamtes zu Lieferbeziehungen
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In Deutschland wird auf die gleiche Art Rohmilch angekauft wie in tausend anderen europäischen Molkereien, unabhängig von der Rechtsform. ?Andienungsrecht und -pflicht sind zwei Seiten einer Medaille, das ist geübte Praxis weltweit. Bei der derzeitigen Marktlage ist eigentlich die Abnahmepflicht das Problem?, stellt der Hauptgeschäftsführer des Milchindustrie-Verbandes (MIV) Eckhard Heuser in Berlin klar und ergänzt: ?Wenn das Kartellamt zu anderen Ergebnissen kommt, erwarten wir eine europaweite Anwendung von eventuellen Neuregelungen. Viele Molkereien kaufen grenzüberschreitend Rohmilch an, so dass dieses eine EU-Angelegenheit darstellen würde.?
Derzeit existieren in Deutschland viele Formen der vertraglichen Bindung zwischen Landwirt und Molkerei. Das derzeit anwendbare Recht erlaubt alle Arten von Verträgen. Der Wettbewerb zwischen den Molkereien ist groß und die Vielfalt der Vertragsbeziehungen beweist das.
Insbesondere im genossenschaftlichen Bereich werden die Mitgliederbeziehungen demokratisch durch die Milcherzeuger und Eigentümer der Molkerei abgestimmt.
?Ich bin mit dem Präsidenten des Kartellamtes einer Meinung: Das Verfahren löst nicht die aktuelle Krise am Milchmarkt?, erläutert Eckhard Heuser.
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Der Milchindustrie-Verband e.V. (MIV) repräsentiert etwa 100
leistungsstarke, mittelständische Unternehmen der deutschen Milch- und
Molkereiwirtschaft. Diese stellen mit einem Jahresumsatz von rund 23
Milliarden Euro mit den größten Bereich der deutschen
Ernährungsindustrie dar.
Milchindustrie-Verband e.V.
Dr. Björn Börgermann
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Datum: 21.04.2016 - 15:00 Uhr
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