Umfang des Versicherungsschutzes in der Hausratversicherung
Teure Möbel, hochwertige technische Geräte - für diese und andere Dinge ist die Hausratversicherung wichtig.
Für die Schäden am Hausrat treten die Hausratversicherung der beiden Mieter ein. Für die Schäden am Dach und an den Böden leistet die Gebäudeversicherung des Eigentümers. Wenn der Mieter, dessen Hausratgegenstände nun durch das Löschwasser beschädigt und zerstört wurden nun keine Hausratversicherung besitzt, muss er seinen Schaden selber tragen. Denn die Hausratversicherung des Mieters, bei dem das Feuer ausbrach, zahlt nur den Schaden, die nach seinem Vertrag versichert sind
Informationen zur Hausratversicherung: http://www.vergleichen-und-sparen.de/hausratversicherung.html
Die Hausratversicherung ist ersatzpflichtig, wenn eine versicherte Sache (z. B. Möbel) durch eine versicherte Gefahr (z. B. Brand oder Blitzschlag) oder als Folge einer versicherten Gefahr am Versicherungsort zerstört oder beschädigt wird oder abhanden kommt.
Nach den VHB ist der gesamte Hausrat versichert. Dazu gehören Sachen, die im Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen. Bargeld und Wertsachen können in der Hausratversicherung mit Entschädigungsgrenzen in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.
Zum Sachbegriff "Gesamter Hausrat" gehören z. B. auch Haustiere, Pflanzen, Prothesen, Brillen, Musikinstrumente oder technische Gegenstände, die der Ausübung eines Hobbies dienen. Hier zu gehören Gegenstände, die im Haushalt untergebracht sind und außerhalb der Wohnung genutzt werden, z. B. die Campingausrüstung oder Sportgeräte. Die Hausratversicherung leistet aber nur, wenn eine versicherte Gefahr vorliegt.
Bildquelle: Rainer Sturm, www.pixelio.de
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Datum: 10.11.2009 - 12:25 Uhr
Sprache: Deutsch
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