Diesel-Abgasskandal: kritische Analyse des Berichts vom Kraftfahrt-Bundesamt / Bauteilschutz kann extensiv genutzte Abschalteinrichtungen nicht rechtfertigen
ID: 1350537
Untersuchungskommission des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) zum
Diesel-Abgasskandal veröffentlicht. Dieser bestätigt die Befürchtung,
dass nicht nur Volkswagen, sondern auch diverse andere Hersteller im
In- und Ausland Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigungsanlagen
von Dieselfahrzeugen einsetzen. Konkret haben viele Hersteller eine
solche bei niedrigeren Umgebungstemperaturen implementiert (Stichwort
"Thermofenster") - und zwar schon bei sehr moderaten Temperaturen.
Die Folge davon ist, dass die Schadstoffemissionen im Praxisbetrieb
massiv höher ausfallen als im offiziellen Testzyklus - wobei
zusätzliche Ursachen dafür nicht auszuschließen sind.
Eine unbefangene Fachperson kann eine solche Abschalteinrichtung
wohl nur als durch die einschlägige EU-Verordnung verboten einstufen;
das Argument des Bauteilschutzes ist äußerst fragwürdig, weil die
Abgasreinigung laut EU-Verordnung unter normalen Nutzungsbedingungen
ordnungsgemäß funktionieren muss. Es kann auch nicht ernsthaft
behauptet werden, dass diese für den Sinn und Zweck der Verordnung
essenzielle Anforderung für Fahrzeuge mit einer ausreichend
schlechten Technologie der Abgasreinigung aufgehoben worden sei.
Leider hat sich die vom KBA eingesetzte Kommission aber offenbar
nicht getraut, mehr als ganz vorsichtige Andeutungen in diese
Richtung zu machen - vermutlich als Folge eines politischen Drucks,
den Herstellern gegenüber so freundlich wie irgend möglich
vorzugehen. So wurden stark überdehnte Deutungsmöglichkeiten für die
EU-Verordnung genannt, wie sie normalerweise wohl nur von einem
Anwalt erwartet werden könnten, der im Auftrag eines Herstellers
dessen Abgas-Manipulationen verteidigen soll.
Solide Fachinformationen vor allem zu den technischen
Hintergründen finden Sie im online frei nutzbaren RP-Energie-Lexikon
(https://www.energie-lexikon.info/) und den dort veröffentlichten
zusätzlichen Blog-Artikeln zu Themen wie dem Volkswagen-Abgasskandal
und dem Bauteilschutz als untaugliche Rechtfertigung für
Abschalteinrichtungen. Diese Informationen stammen von einem völlig
unabhängigen Experten für Energie- und Umweltfragen, der übrigens
auch für Interviews zur Verfügung steht.
Pressekontakt:
Dr. Rüdiger Paschotta, RP Photonics Consulting GmbH,
RP-Energie-Lexikon (https://www.energie-lexikon.info/),
Tel. 07726 389 22 60,
E-Mail Paschotta@energie-lexikon.info.
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Datum: 28.04.2016 - 08:05 Uhr
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Auto & Verkehr
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