Neue Ausbildungsverordnung tritt zum 1. August in Kraft: Aus Hörgeräteakustiker wird Hörakustiker - die Dienstleistung zählt
ID: 1352944
Ausbildungsordnung für Hörakustiker. Die "neue Verordnung über die
Berufsausbildung zum Hörakustiker und zur Hörakustikerin"
veröffentlichte der Bundesanzeiger am 2. Mai 2016.
Die Bundesinnung der Hörgeräteakustiker KdöR (biha) hatte das
Verfahren intensiv begleitet. Das letzte Mal wurde die
Ausbildungsverordnung im Jahr 1997 aktualisiert.
"Das Hörakustikerhandwerk ist sehr dynamisch", sagt Marianne
Frickel, Präsidentin der biha. "Besonders die voranschreitende
Digitalisierung ermöglicht neue Herausforderungen an den
Hörakustiker."
Aus Hörgeräteakustiker wird Hörakustiker, denn Hörgeräte sind ohne
den Hörakustiker und seine individuelle Dienstleistung am Patienten
nicht nutzbar. Erst sie macht aus den Mini-Computern das eigentliche
Hilfsmittel. Das Handwerk ist ein HighTech-Beruf, dessen größter
Anteil der Dienst am Menschen bleibt.
Den fachlichen Schwerpunkt bilden verstärkt personenbezogene
Dienstleistungen. Damit wird dem wachsenden individuellen
Beratungsbedarf noch mehr Rechnung getragen. Zudem wurde die
Orientierung zu neuen Technologien intensiviert, wie digitale
Abdrucknahmen am und im Ohr und die Bearbeitung von maßgefertigten
Ohrpassstücken, den sogenannten Otoplastiken.
Ab dem 1. August 2016 wird nach der neuen Ausbildungsverordnung
ausgebildet.
Hintergrund zum Hörakustiker-Handwerk:
Mit circa 6.000 Hörakustiker-Betrieben und rund 14.500
Hörakustikern versorgt das Hörakustiker-Handwerk etwa 3 Millionen
Menschen in Deutschland mit qualitativ hochwertigen, volldigitalen
Hörsystemen. Die Bundesinnung der Hörgeräteakustiker KdöR (biha)
vertritt die Interessen der Hörakustiker in Deutschland.
Pressekontakt:
V.i.S.d.P.:
Bundesinnung der Hörgeräteakustiker (biha) KdöR, Wallstraße 5, 55122
Mainz; Internet: www.biha.de; Telefon: 06131 965 60-28; Dr. Juliane
Schwoch; E-Mail: schwoch@biha.de
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Datum: 03.05.2016 - 17:25 Uhr
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