GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrung bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen

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GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrung bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen




(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html
Kapitalanlagen halten oft nicht das, was sie versprechen. Häufig kann Schadensersatz geltend gemacht werden. GRP Rainer Rechtsanwälte hat große Erfahrung mit der Durchsetzung der Ansprüche.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit Beteiligungen an geschlossenen Fonds, Mittelstandsanleihen, Genussrechten und anderen Kapitalanlagen haben viele Anleger schon böse Überraschungen erlebt. Die Produkte hielten nicht, was sie in den Prospekten oder Anlageberatungsgesprächen versprachen. Die Folgen mussten oft genug die Anleger tragen, die dadurch viel Geld verloren haben. Der Schaden geht in die Millionen.

Allerdings haben die Anleger oft auch die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html)versierten Rechtsanwalt wenden. Die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte verfügt über hohe Kompetenz und große Erfahrung bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

So sind die Banken bei der Vermittlung von Geldanlagen zu einer anleger- und objektgerechten Beratung verpflichtet. Das bedeutet, dass nicht nur die Vorzüge des Finanzprodukts herausgestellt werden dürfen, sondern die Anleger auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Das Risiko reicht für die Anleger oft bis zum Totalverlust ihrer Einlage. Dennoch wurden in den Beratungsgesprächen die Risiken oft ganz verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt. Daraus können sich ebenso Schadensersatzansprüche ergeben wie aus dem Verschweigen der Vermittlungsprovisionen. Diese sog. Kick-Backs, die die Bank für die Vermittlung erhält, müssen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs offengelegt werden.

Ansprüche können bei prospektpflichtigen Produkten auch aus Prospekthaftung entstanden sein. Denn die Angaben in den Emissionsprospekten müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein und dürfen dem Anleger kein falsches Bild von der Geldanlage vermitteln. Er muss durch die Prospektangaben in die Lage versetzt werden, sich ein genaues Bild von den Chancen und Risiken der Geldanlage machen zu können. Durch fehlerhafte Informationen kann versucht werden, den Anleger in die Irre zu führen, so dass er sich im Endeffekt unter falschen Voraussetzungen für eine Beteiligung entschließt.



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Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
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Datum: 10.05.2016 - 11:05 Uhr
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