Die Pferdehaftpflichtversicherung ist unerlässlich
Schäden durch Pferde geschehen alltäglich. Um sicher zu gehen, benötigt man die Pferdehaftpflichtversicherung.
In dem beurteilten Fall hat die Tochter eines Pferdehalters die Box der Pferde nicht richtig verschlossen. Das Pferd der Familie konnte die Tür von innen aufdrücken. Dieses bewirkte, dass auch alle anderen Pferde aus dem Reitstall ausbrechen konnten. Mehrere Pferde verirrten sich auf die nahe gelegene Landstraße. Hier kollidierten zwei Pferde mit einem Pkw und verendeten. Der PKW erlitt bei dem Zusammenstoß schwerste Verletzungen, der Fahrer ist seitdem querschnittsgelähmt. Insgesamt summierten sich die Schadensersatzansprüche auf über 590.000 Euro, die nun gegenüber der Tochter geltend gemacht werden sollen.
Informationen zur Pferdehaftpflichtversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/pferdehaftpflicht.html
Die Familie hat versucht, den Schaden auf die Privathaftpflichtversicherung abzuwälzen. Diese hat abgelehnt, da in der Privathaftpflichtversicherung üblicherweise nur Schäden durch Kleintiere oder Katzen abgedeckt werden. Hiergegen hatte der Vater geklagt.
Der Bundesgerichtshof legte seinem Urteil die Ausschussklauseln zu Grunde und stellte fest, dass es sich bei der Tätigkeit der Tochter nicht nur um Tierhalten im engeren Sinne handelt, sondern das Verschließen der Stallbox auch eine halterspezifische Tätigkeit ist.
Dem Versicherungsnehmer, also dem Vater, muss die Ausschussklausel bekannt gewesen sein. Der Zweck liegt darin, dass mit dem Halten von Tieren wie z. B. Pferden und Hunden ein erhöhtes Haftungsrisiko gegenüber einer Privatperson mit den Gefahren des täglichen Lebens droht.
In solchen Fällen ist der Besitz einer Pferdehaftpflichtversicherung dringend notwendig. Die entstanden Kosten von rund 590.000 Euro wurden also von der Privathaftpflichtversicherung wieder auf den Vater der Verursacherin abgewälzt.
Bildquelle: Alfred Krawietz, www.pixelio.de
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
IAK Industrie Assekuranz Kontor GmbH
Horster Str. 26-28
46236 Bottrop
Postfach 10 07 02
46207 Bottrop
Tel. (02041) 77 44 7 - 0
Fax (02041) 77 44 7 - 79
Email: service(at)vergleichen-und-sparen.de
Web: www.vergleichen-und-sparen.de
Gesellschafter: Ralf Becker zu 100 %
Geschäftsführer: Ralf Becker
Eingetragen im Handelsregister:
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 4957
Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler und bereits seit 1984 für unsere Kunden aktiv. Dabei stehen Sie als Kunde bei uns im Vordergrund - frei von Provisions- oder Gesellschafts-Interessen. Wir sind eben unabhängig und arbeiten mit über 60 Gesellschaften zusammen.
IAK GmbH
Manfred Weiblen
Horster Str. 26-28
46236
Bottrop
m.weiblen(at)iakgmbh.de
(02041) 77 44 7 - 46
http://www.vergleichen-und-sparen.de
Datum: 12.11.2009 - 10:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 135488
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Manfred Weiblen
Stadt:
Bottrop
Telefon: (02041) 77 44 7 - 46
Kategorie:
Freizeitindustrie
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 229 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die Pferdehaftpflichtversicherung ist unerlässlich
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
IAK GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).