Ein Fall für die Hundehaftpflichtversicherung - traumatisches Ereignis sorgt für Bisswunde
Due Hundehaftpflichtversicherung schützt vor hohen Schadensersatzansprüchen. Denn beißen kann jeder Hund einmal.
Der Hund, der zugebissen hat, muss nun mit einem Chip gekennzeichnet werden, eine Hundehaftpflichtversicherung muss die Halterin nachweisen, außerdem besteht nun Maulkorb- und Anleinpflicht. Diese Einstufung zum gefährlichen Hund erfolgte unter Anordnung des Sofortvollzuges.
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Die Hundehalterin versuchte die Folgen abzuwenden. Sie gab an, dass die Geschädigte ebenfalls einen Hund hat, der ihren Hund im Welpenalter gebissen hat. Seitdem empfinde ihr Hund die Geschädigte sowie deren Hund als Bedrohung. Der Hund hat die Geschädigte zunächst nur angebellt und dann, als diese vor Angst schrie, die Attacke mit dem Sprung und den anschließenden Biss fortgesetzt. Der Hund hätte in Erinnerung an den früheren Beißvorfall mit dieser Attacke einem erneuten Negativerlebnis zuvorkommen wollen.
Durch die erste Kammer des Verwaltungsgerichtes Mainz wurde der Sofortvollzug des Bescheides bestätigt. Der Hund gilt in den Augen der Richter als gefährlicher Hund, da er sich als bissig erwiesen hat. Die Geschädigte hätte nicht ansatzweise auch nur ein Verhalten gezeigt, dass den angreifenden Hund in irgendeiner Form provoziert hat. Das Tier ist zielgerichtet über den Zaun auf die Geschädigte losgegangen.
Auch die angeblich in der Vergangenheit stattgefundene Beissattacke des Hundes der geschädigten lassen die Attacke nicht als gerechtfertigt darstellen.
Bildquelle: Michaela Weber, www.pixelio.de
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Datum: 12.11.2009 - 11:25 Uhr
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