TÜV SÜD DSI: Transparenz und Vertrauen dank Dokumentation (FOTO)
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(ots) -
Unternehmen brauchen aufgrund gesetzlicher Vorgaben ein
öffentliches Verfahrensverzeichnis und eine interne
Verarbeitungsübersicht über alle Verfahren, bei denen
personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.
Während die Verarbeitungsübersicht der internen Dokumentation und
Datenschutzkontrolle dient, sorgt das Verfahrensverzeichnis für
Transparenz und schafft Vertrauen bei Kunden und Geschäftspartnern.
Die Ergebnisse des TÜV SÜD Datenschutzindikators (DSI) zeigen jedoch,
dass dies vielen Unternehmen nicht bewusst ist.
Obwohl es in § 4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gefordert ist,
verfügen mehr als zwei Drittel der beim DSI befragten Unternehmen
weder über ein öffentliches Verfahrensverzeichnis noch über eine
aktuelle interne Verarbeitungsübersicht. Doch vor allem letztere ist
eine Grundlage guten Datenschutzmanagements und ein wichtiges
Instrument des Datenschutzbeauftragten. In der Verarbeitungsübersicht
müssen unter anderem die für das beschriebene Verfahren vorgesehenen
Zwecke, die jeweils erhobenen, verarbeiteten oder genutzten
personenbezogenen Daten sowie getroffene Sicherheitsmaßnahmen konkret
beschrieben und mögliche Empfänger der personenbezogenen Daten
benannt sein. Damit der Datenschutzbeauftragte eine Bewertung der
Verfahren zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener
Daten auf deren Zulässigkeit durchführen kann, sind vollständige und
aussagekräftige Informationen in den Verarbeitungsübersichten
letztendlich unabdingbar.
"Die Auswertungen des DSI zeigen, dass Unternehmen, die über eine
gute allgemeine Dokumentation ihrer Verfahren verfügen, auch
insgesamt ein gutes Datenschutzniveau haben", erklärt Rainer
Seidlitz, Prokurist der TÜV SÜD Sec-IT GmbH. "Das Erstellen einer
internen Verarbeitungsübersicht ist ein wichtiger Schritt, um
festzustellen, was tatsächlich bereits umgesetzt wird und wo noch
Lücken bestehen."
Wird die Verarbeitungsübersicht gründlich gepflegt und vom
Datenschutzbeauftragten regelmäßig durchgesehen, kann er
beispielsweise feststellen, dass Daten ohne gesetzliche Grundlage an
einen Dritten übermittelt werden, dass mit einem Dienstleister keine
Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung besteht oder dass intern
verarbeitete Daten über die festgelegten Zwecke hinaus unzulässig
verarbeitet werden. Dadurch kann er entsprechende Maßnahmen ergreifen
und hohe Bußgelder vermeiden.
"Wer in Sachen Datenschutz Hilfe benötigt, kann an der
Selbsteinschätzung DSI teilnehmen und sich von TÜV SÜD unterstützen
lassen", fügt Rainer Seidlitz hinzu.
Der TÜV SÜD DSI wurde im Juli 2014 von der TÜV SÜD Sec-IT GmbH,
unterstützt durch die LMU München, vorgestellt. Unternehmen, die
selbst prüfen möchten, wie gut sie in Sachen Datenschutz aufgestellt
sind und an welchen Stellen Verbesserungspotenzial besteht, können am
TÜV SÜD DSI unter www.tuev-sued.de/datenschutzindikator teilnehmen.
Die aktuelle Trendfrage "Achten Sie auf die Datenschutzvereinbarungen
des Anbieters, wenn Sie PC-Software, Smartphone-Apps oder
Online-Dienste nutzen?" kann unabhängig von der Selbsteinschätzung
beantwortet werden.
Weitere Informationen zum Thema Datenschutz und Datensicherheit
erhalten Interessenten unter www.tuev-sued.de/sec-it oder unter der
kostenlosen Rufnummer 0800/5791-5005.
Hinweis für Redaktionen: Die Grafik kann in reprofähiger Auflösung
unter www.tuev-sued.de/pressefotos (Hauptrubrik "Aktuelles &
Veranstaltungen") heruntergeladen werden.
Pressekontakt:
Carolin Eckert
TÜV SÜD AG
Unternehmenskommunikation
Westendstr. 199, 80686 München
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E-Mail carolin.eckert@tuev-sued.de
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Datum: 12.05.2016 - 10:00 Uhr
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