Help24: Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen

Help24: Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen

ID: 1356441

Kreditverträge mit der Barmenia Lebensversicherung a.G widerrufbar

Kreditverträge der Versicherung enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen...



Help24: Fehlerhafte WiderrufsbelehrungenHelp24: Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen

(firmenpresse) - Eine Möglichkeit die Versicherung zu beenden besteht noch bis Juni. Grund hierfür ist eine falsche Belehrung der Versicherten über viele Jahre hinweg. Dies verstößt gegen Europarecht.

In der Barmenia Lebensversicherung a.G. erhielten Versicherung eine lückenhafte oder sogar fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Dies gilt genauer für Darlehensverträge der Versicherung. Um das Jahr 2008 herum wurden derartige Versicherungen geschlossen. Durch die Fehler erhalten Darlehensnehmer ein "ewiges" Widerrufsrecht. Sofern in Verträgen mit der Barmenia Lebensversicherung a.G. fehlerhafte Widerrufsbelehrungen vorgefunden werden, sollten Versicherte eine Prüfung vornehmen.

Eine günstige Umschuldung kann vorgenommen werden. Hierdurch werden Vorfälligkeitsentschädigungen an die Barmenia Lebensversicherung a.G. vermieden. Darlehensnehmer sparen hierdurch viel Geld. Ein Widerruf hat zur Folge, dass Kreditnehmer dem Kreditinstitut keinen Ausgleich für ausgebliebene Leistungen schulden. Eine Ausgleichsleistung wird auch Vorfälligkeitsentschädigung genannt. Kunden könnten durch einen Widerruf nun eine Umschuldung vornehmen. Der Altkredit der Barmenia Lebensversicherung a.G. ist von einem neuen Kredit ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung abzulösen.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen beinhalten Ungenauigkeiten. Insbesondere ein Beginn der Widerrufsfrist ist nicht korrekt angegeben. Es sind bestimmte Gegebenheiten vorausgesetzt, wenn eine Widerrufsfrist über 14 Tagen einsetzen soll. Zum Beispiel ist der Erhalt eine Voraussetzungen. Die Versicherung ließ Darlehensnehmer über Voraussetzungen für das Einsetzen im Unklaren. Das BGH-Urteil Az. III ZR 83/11 vom 1.02.2012 hat hierzu entschieden. Folgende Formulierung muss korrekt gestaltet werden: "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung in Textform." Der Terminus "frühestens" sei nicht ausreichend präzise. Der Verbraucher habe ein Recht auf eine verständliche Formulierung. Darlehensnehmer der Barmenia Lebensversicherung a.G. konnten selbst die Frist nicht erkennen.



Weiterhin waren verwirrende Zusätze ausschlaggebend. In Widerrufsbelehrungen fanden sich zudem Formulierungen über "Finanzierte Geschäfte". Diese Informationen waren nicht relevant. Ein Darlehensnehmer könne hierauf verwirrt reagieren, so das Landgericht Stuttgart 2015 im Az. 12 O 417/14. Zusätze seien in einer Belehrung nicht erforderlich, so auch das BGH-Urteil I ZR 55/00 vom 04.07.2002.

Eine Frist für einen Widerruf soll daher bis Juni möglich sein. Ein schnelles Handeln sei daher für Darlehensnehmer wichtig. Das "ewige" Widerrufsrecht ist hierzu gerade erst von der Bundesregierung in einem Gesetzesentwurf zum Erlöschen gebracht worden. Bis zum 21. Juni soll der Gesetzesentwurf verabschiedet werden. Folglich müssen sich Barmenia-Kunden beeilen. Nach einer endgültigen Verabschiedung ist ein Widerruf nicht mehr möglich.
Eine kostenlose Erstprüfung von Vertragsunterlagen ist in vielen Anwaltskanzleien möglich. Bislang besteht ein "ewiger" Widerruf noch. Wichtig ist stets auch eine Einzelfallprüfung, die alle relevanten Umstände mit einbezieht.

Lesen Sie hier mehr dazu auf Help24 Hier finden Sie Hilfe in Ihrer Nähe: Sparfreunde Deutschland eG
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

HELP 24 - hilft bei den folgenden Themen: Finanzen, Versicherung, gesetzliche Krankenkasse, Gesundheit und Vorsorge, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Unterstützungskasse, Besonderheiten, E-Books und vieles mehr!



Leseranfragen:

Corderale Road The Picass, WF15PF Wakefield, West Yorkshire



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Frank Mingers zeigt: Beitragsanpassung bei Krankenkassen PS Partnership Wiedemann unterstützt bei der Apotheken-Neugründung, - Nachfolgeregelung und dem Marketing.
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 13.05.2016 - 09:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1356441
Anzahl Zeichen: 3585

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Uwe Hugo Zuch
Stadt:

Wakefield, West Yorkshire


Telefon: Telefon: 0209-977470

Kategorie:

Wirtschaft (allg.)


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 406 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Help24: Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

S4F News & Communication Ltd (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Gekündigte LV - Geld zurückfordern! ...

Die gute Nachricht: Wer vorzeitig seine Lebensversicherung gekündigt hat, kann auf einen Nachschlag hoffen. Denn fast alle Gesellschaften haben zu viele und zu hohe Stornokosten von ihren Kunden kassiert. Auch die ausgezahlten Rückkaufswerte waren ...

Versicherer unter die Lupe genommen! ...

Zu den getesteten Konzernen gehören Lebensversicherer, Schaden - und Unfallversicherer, Krankenversicherungen und Rückversicherungen. SCR - was ist das denn? Die materiellen Risiken der Versicherer werden nach der sogenannten Solvabilitätskapi ...

Private Altersvorsorge: Angst und Unwissen ...

Sie fühlen sich oft schlicht und ergreifend zu unwissend. Das ist das Ergebnis des aktuellen Themenradars der Deutschen Bank. Für den aktuellen Themenradar hat die Deutschen Bank online rund 500 Bundesbürger im Alter von 18 bis 59 Jahren befrag ...

Alle Meldungen von S4F News & Communication Ltd


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z