Krankentagegeldversicherung Information
Krankentagegeldversicherung. Ob privat oder gesetzlich versichert die Finanzlücke wird geschlossen - Jetzt informieren!
Gut verdienende Arbeitnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen von einer privaten Zusatzversicherung für Krankentagegeld (http://www.versicherung-vergleiche.de/krankentagegeldversicherung/index.php) profitieren. Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer erhalten im Krankheitsfall für die Dauer von sechs Wochen eine Lohnfortzahlung durch ihren Arbeitgeber. Im Anschluss daran wird ein Krankengeld bis maximal 90 % des Nettolohnes gezahlt. Von dieser Berechnung sind jedoch die Einkommensanteile ausgenommen, die über der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze liegen. Bezieher höherer Einkommen müssen im Ernstfall daher in finanzieller Hinsicht nicht gerade unerhebliche Einbußen hinnehmen. Gegen dieses Risiko können sich Arbeitnehmer mit einer privaten Krankentagegeldversicherung absichern.
Freiberufler und Selbstständige brauchen eine Krankentagegeld-Versicherung
Im Gegensatz zu gesetzlich versicherten Arbeitnehmern hat die Berufsgruppe der Selbstständigen keine Absicherung gegen Lohnausfall bei Krankheit. Freiberufler und Selbstständige sind oft nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und daher können sie auch kein Krankengeld beziehen. Umso wichtiger ist es, den im Krankheitsfall zu erwartenden Einkommensausfall durch eine private Versicherungsleistung auszugleichen. Angelehnt an das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung, gibt es für nicht versicherungspflichtige Personen die Möglichkeit der privaten Absicherung. ACIO ist ein Vergleichsportal, das die Tarife der entsprechenden Anbieter übersichtlich und nachvollziehbar vorstellt und unter Berücksichtigung der individuellen Nutzer-Voraussetzungen die entsprechenden Tarife miteinander vergleicht.
Schwerpunkte bei der Entscheidung für einen Krankentagegeld-Anbieter
Gesetzlich versicherte Angestellte mit einem Nettoeinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze (Stand 2016: 4.237,59 EUR) können sich für ein ergänzendes Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag privat versichern. Selbstständige können bereits ab dem 8. Tag einer ärztlich attestierten Krankheit privates Krankentagegeld beziehen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Leistung der Krankenversicherung ist das private Krankentagegeld wochenweise abrufbar. Damit ist eine finanzielle Flexibilität gewährleistet. Der Leistungsbeginn ist je nach gewähltem Tarif unterschiedlich. Grundsätzlich gilt: Je später die erste private Krankentagegeldauszahlung erfolgen soll, desto niedriger fällt der Beitrag aus. Einen weiteren Unterschied stellt die Leistungsbereitschaft der Versicherer bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit dar, z. B. während einer Wiedereingliederungsmaßnahme bei gesetzlich versicherten Angestellten. Ferner sollte auch ein Augenmerk auf die tarifliche Leistung bei Arbeitslosigkeit gelegt werden, sofern sie während einer Krankheitsphase eintritt. Auch hier gibt es unterschiedliche Angebote. Bei der Entscheidung für oder gegen einen Anbieter sollte außerdem auf die Möglichkeit einer Erhöhung des vereinbarten Krankentagegelds gelegt werden, sofern während der Vertragslaufzeit eine Gehaltserhöhung erfolgt. In einigen Fällen wird eine solche Erhöhung auch ohne Gesundheitsprüfung angeboten. Auf dem Vergleichsportal ACIO werden sämtliche Schwerpunkte der möglichen Tarife vorgestellt und erläutert.
Individualität ist bei einem Versicherungsvergleich unverzichtbar
Um sich im Tarifdschungel der privaten Anbieter für ergänzende Krankentagegeldversicherungen - für Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler gleichermaßen - zurechtzufinden, empfehlen namhafte Finanzratgeber wie beispielsweise http://www.finanztip.de/krankentagegeld/ ein aussagekräftiges Vergleichsportal zu nutzen. ACIO wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich erwähnt. Der Grund für diese Empfehlung liegt in der Übersichtlichkeit und im Umfang der Vergleichsangebote. Der Nutzer kann sich nicht nur umfassend zum Thema informieren, sondern auch den für ihn passenden Tarif finden. Der wesentliche Unterschied zu anderen Vergleichsportalen liegt in der Individualität der Informationen. Um individuell zugeschnittene Angebote zu erhalten, wird das Einkommen des Users zugrunde gelegt. Diese Vorgehensweise hat großen Vorteil, denn es werden nur solche Krankentagegeld-Tarife zum Vergleich bereitgestellt, die dem gesetzlich festgelegten Bereicherungsverbot nicht entgegenstehen. Den privaten Versicherungen liegen üblicherweise die allgemeinen Versicherungsbedingungen zugrunde. Dort ist geregelt, dass Krankentagegeldleistungen zusammen mit anderen, gleichzeitig bezogenen gesetzlichen Leistungen das vorherige Nettoeinkommen nicht übersteigen darf. Nähere Informationen zu den Tarifen, zum Versicherungsvergleich und zu allgemeinen Fragen zum Thema Krankentagegeldversicherung sind auf www.acio.de zu finden.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
ACIO bündelt unter einem Dach zahlreiche unabhängige und kostenlose Vergleichsportale für Verbraucher in den Bereichen Versicherungen und Finanzen. Die bekannteste Plattform ist dabei www.versicherung-vergleiche.de.
Versicherung-vergleiche.de ist eines der größten unabhängigen Verbraucherportale Deutschlands mit dem komplexe Tarifstrukturen im Zusatzversicherungsbereich transparent gemacht werden. Nahezu alle verfügbaren Tarife der Zusatzversicherungen können mit unseren eigenen Rechnern schnell und einfach verglichen werden. Anschließend sorgt ACIO für einen reibungslosen Wechsel zu einer anderen Versicherung oder einen Neuabschluss. Eine kostenlose Beratung per Telefon oder E-Mail, die Betreuung während der gesamten Vertragslaufzeit und zahlreiche Hintergrundinformationen runden das Leistungsspektrum ab.
Das Unternehmen wurde 1996 gegründet und betreut mittlerweile über 100.000 zufriedene Kunden in Deutschland.
Kundenfreundlichkeit und ein verbraucherorientierter Service stehen bei ACIO an erster Stelle. Dafür erhält das Unternehmen regelmäßig Bestnoten von seinen Kunden sowie diverse Auszeichnungen. Alle Mitarbeiter fühlen sich verpflichtet dem Verbraucher den bestmöglichen Service zu bieten.
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Datum: 17.05.2016 - 11:50 Uhr
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