Internet-Tauschbörsen

Internet-Tauschbörsen

ID: 1357856

BGH zur Filesharing Abmahnung



Anwalt DresdenAnwalt Dresden

(firmenpresse) - Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat hat sich erneut mit Fragen der Haftung wegen der Teilnahme an Internet-Tauschbörsen befasst.

Die Klägerinnen haben die Verwertungsrechte an verschiedenen Filmwerken inne. Sie nehmen die jeweiligen Beklagten wegen der öffentlichen Zugänglichmachung der jeweiligen Filmwerke im Wege des "Filesharing" über ihren Internetanschluss teils auf Schadensersatz (600 ? je Filmtitel) sowie auf Ersatz von Abmahnkosten in Anspruch, nach einem Gegenstandswert der Abmahnung in Höhe von 10.000 ? auf 506 ? sowie im Verfahren I ZR 44/15 nach einem Gegenstandswert der Abmahnung in Höhe von 30.000 ? auf 1.005,40 ? veranschlagen. Das Berufungsgericht hat die Klage wegen des begehrten Schadensersatzes in Höhe von 600 ? für begründet erachtet und die Beklagten zudem in allen drei Verfahren zur Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 130,50 ? verurteilt. Das Landgericht hat angenommen, der Gegenstandswert der vorgerichtlichen Abmahnung belaufe sich stets auf das Doppelte des erstattungsfähigen Lizenzschadensersatzes, mithin vorliegend auf 1.200 ?.

Auf die Revision der Klägerinnen hat der Bundesgerichtshof die Urteile des Landgerichts aufgehoben und die Sachen zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen. Das Landgericht ist zu Unrecht davon ausgegangen, der Gegenstandswert der anwaltlichen Abmahnung belaufe sich stets auf das Doppelte des anzunehmenden Lizenzschadens. Vielmehr ist der Gegenstandswert der Abmahnung in Fällen der vorliegenden Art nach dem Interesse der Klägerinnen an der Unterbindung künftiger Rechtsverletzungen unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls zu bestimmen. Die vom Landgericht vorgenommene schematische Bemessung des Gegenstandswerts wird dem Umstand nicht gerecht, dass die zukünftige Bereitstellung eines Werks in einer Internet-Tauschbörse nicht nur die Lizenzierung des Werks, sondern seine kommerzielle Auswertung insgesamt zu beeinträchtigen droht. Die hiernach für die Bemessung des Gegenstandswerts erforderlichen tatsächlichen Feststellungen - etwa zum wirtschaftlichen Wert des verletzten Rechts, zur Aktualität und Popularität des Werks, zur Intensität und Dauer der Rechtsverletzung sowie zu subjektiven Umständen auf Seiten des Verletzers - hat das Landgericht bislang nicht getroffen.



Die Klägerin im Verfahren I ZR 43/15 macht geltend, Inhaberin der Rechte an einem Computerspiel zu sein. Sie nimmt den Beklagten wegen der öffentlichen Zugänglichmachung des Computerspiels über seinen Internetanschluss auf Ersatz von Abmahnkosten in Anspruch, die sie nach einem Gegenstandswert von 30.000 ? auf 1.005,40 ? veranschlagt. Vor dem Amtsgericht hatte die Klage in Höhe eines Betrages von 39 ? Erfolg. Das Landgericht hat den Beklagten zur Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von insgesamt 192,90 ? verurteilt. Auch hier hat das Landgericht angenommen, der Gegenstandwert der vorgerichtlichen Abmahnung belaufe sich stets auf das Doppelte des erstattungsfähigen Lizenzschadensersatzes, mithin vorliegend auf 2.000 ?.

Auf die Revision der Klägerin hat der Bundesgerichtshof aus den vorgenannten Gründen das Urteil des Landgerichts ebenfalls aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.

Die Klägerinnen im Verfahren I ZR 48/15 sind führende deutsche Tonträgerherstellerinnen. Sie nehmen den Beklagten als Inhaber eines Internetanschlusses wegen der angeblichen öffentlichen Zugänglichmachung von 809 Audiodateien auf Schadensersatz sowie auf Ersatz von Abmahnkosten in Anspruch. Der Beklagte hat die Aktivlegitimation der Klägerinnen, die Richtigkeit der Ermittlungen sowie seine Täterschaft bestritten. Er hat darauf verwiesen, dass auch seine Ehefrau und seine damals 15 und 17 Jahre alten Kinder Zugriff auf die beiden im Haushalt genutzten Computer mit Internetzugang gehabt hätten. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht hat den Beklagten bis auf einen Teil der Abmahnkosten antragsgemäß verurteilt.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Beklagten im Wesentlichen zurückgewiesen. Das Berufungsgericht hat zu Recht angenommen, dass der Beklagte für die öffentliche Zugänglichmachung der Musikaufnahmen über seinen Internetanschluss haftet. Das Berufungsgericht hat nach Durchführung der Beweisaufnahme zu Recht angenommen, die Ehefrau des Beklagten scheide als Täterin aus. Der Beklagte hat weiter nicht hinreichend konkret dazu vorgetragen, dass seine Kinder ernsthaft als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen.

Die Klägerin im Verfahren I ZR 86/15 ist Inhaberin der ausschließlichen Verwertungsrechte an dem Film "Silver Linings Playbook". Sie hat von der Beklagten als Inhaberin eines Internetanschlusses wegen der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung des Werks den Ersatz von Abmahnkosten in Höhe von 755,80 ? verlangt. Die Beklagte hat eingewandt, ihre in Australien lebende Nichte und deren Lebensgefährte hätten anlässlich eines Besuchs mithilfe des ihnen überlassenen Passworts für den WLAN-Router die Verletzungshandlung begangen. Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landgericht hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt.

Der Bundesgerichtshof hat das die Klage abweisende Urteil des Amtsgerichts wiederher-gestellt. Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts haftet die Beklagte nicht als Störer wegen von ihrer Nichte und deren Lebensgefährten begangener Urheberrechtsverletzungen auf Unterlassung. Als Grund für die Haftung kam vorliegend nur in Betracht, dass die Beklagte ihre Nichte und deren Lebensgefährten nicht über die Rechtswidrigkeit der Teilnahme an Internet-Tauschbörsen belehrt hat. Der Beklagten war eine entsprechende Belehrung ohne konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung des Internetanschlusses nicht zumutbar. Den Inhaber eines Internetanschlusses, der volljährigen Mitgliedern seiner Wohngemeinschaft, seinen volljährigen Besuchern oder Gästen einen Zugang zu seinem Internetanschluss ermöglicht, trifft keine anlasslose Belehrungs- und Überwachungspflicht.


Sofern auch Sie Fragen zum Thema Urheberrechtsverletzung haben,setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Sie erreichen unser Anwaltsbüro auch am Wochenende und an Feiertagen unter: 06131 63 69 391 sowie 0351 309 90 140

Weitere Informationen:
http://www.lexkonnex.de/privat/anwalt-dresden/
http://www.lexkonnex.de/privat/anwalt-mainz/
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

LEXKONNEX ist eine überregional tätige, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei. Die Kanzlei berät kompetent Privatpersonen und Unternehmen in allen Belanden des Zivil- und Wirtschaftsrecht. Unseren Mandanten stehen wir für alle Fragen rund um das Thema Abmahnungen wegen Filesharing unterstützend zur Seite und suchen gemeinsam die passende Verteidigungsstrategie für den Einzelfall.

Eine kostenlose Ersteinschätzung bieten wir unter: 06131 63 69 391 sowie 0351 309 90 140 oder via E-Mail : abmahnung(at)lexkonnex.de. ??



Leseranfragen:

Kielrstraße 41a, 01109 Dresden



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  Auf Instagram Bilder vom Blog optimiert und zeitversetzt posten Der Blockbuster am Freitagabend bei RTL II:
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 18.05.2016 - 14:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1357856
Anzahl Zeichen: 6740

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jenny Gocheva
Stadt:

Dresden


Telefon: 0351 309 90 140

Kategorie:

Medien und Unterhaltung


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 718 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Internet-Tauschbörsen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

LEXKONNEX /Abmahnung Filesharing (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Filesharing TV-Serie - The Simpsons ...
Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen Urheberrechtsverletzung an der TV-Serie "The Simpsons". Dem Abgemahnten wird vorgeworfen im Rahmen eines Filesharing-Netzwerkes TV-Folgen unerlaubt vervielfältigt und

Werbung mit Testergebnissen ...
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 24.03.2016, Az.: 6 U 182/14 Bei der Werbung mit einem Testergebnis, ohne Angabe der Fundstelle, handelt es sich um irreführende Werbung und damit ein Verstoß gegen § 5a UWG, so das OLG Frankfurt. Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das am 14.08.201

Werbung mit durchgestrichenen Preisen nicht irreführend ...
BGH 5.11.2015, I ZR 182/14 Die Parteien vertreiben Waren über unterschiedlichen Online-Portalen, unter anderem auch über die Handelsplattform Amazon. Am 5.11.2012 bewarb die Beklagte auf der Internetseite Amazon.de die angebotenen Fahrradanhänger mit einem höheren durchgestrichenen Preis


Weitere Mitteilungen von LEXKONNEX /Abmahnung Filesharing


WDR Exklusiv: Schwarz-Grüne Landesregierung beantwortet Anfragen aus dem Landtag oft zu spät ...
Die NRW-Landesregierung beantwortet Anfragen aus dem Landtag oft unpünktlich. Das zeigen Zahlen der NRW-Staatskanzlei, die dem WDR exklusiv vorliegen. Insgesamt beantwortete die schwarz-grüne Landesregierung in der laufenden Wahlperiode demnach nur gut jede dritte Anfrage innerhalb der vorgeschrie

Internationale Protestwelle erreicht München: Mytheresa im Fokus von Tierschutzorganisation ...
Animal Equality zieht mit weltweiter Kampagne gegen die Käfighaltung in der US-Lieferkette des internationalen Unternehmens Kroger die Mytheresa-Aufsichtsratsvorsitzende Nora Aufreiter zur Verantwortung. Die international tätige Tierschutzorganisation Animal Equality protestierte heute in Aschhe

Drei ARD Radioproduktionen für Prix Italia 2026 nominiert ...
ARD Vorjury schickt ein Feature (rbb), ein Hörspiel (NDR/DLF) und ein Musikstück (SWR/WDR) in den internationalen Wettbewerb Die Hörfunk-Jury der ARD für den Prix Italia hat drei Produktionen nominiert, die sie beim diesjährigen Prix Italia einreichen wird. Der 78. Wettbewerb findet vom 28. Se

STECKERLFISCHFIASKO: / Ticket-Vorverkauf startet morgen! ...
Bald is' endlich so weit: Mit STECKERLFISCHFIASKO kehrt Franz Eberhofer zum zehnten Mal auf die große Leinwand zurück. Aber Obacht! Schon jetzt bekommen die Fans die Möglichkeit, sich die heißbegehrten Kinotickets zu sichern - der Ticket-Vorverkauf zu STECKERLFISCHFIASKO startet am Donnerst

Kunst imöffentlichen Raum neu gedacht: Artcrush stärkt kulturelle Präsenz auf digitalen Außenmedien in Deutschland in einer Kooperation mit Ströer SE ...
Der Bundesverband Außenwerbung (B|A|M) begrüßt die zunehmende Integration kultureller Inhalte in digitale Außenmedien und sieht in der neuen Zusammenarbeit von Ströer SE mit dem internationalen Kunstnetzwerk Artcrush einen wichtigen Schritt für die Sichtbarkeit zeitgenössischer Kunst im urba

ZOMBIES IM ZOO - VERRÜCKT NACH MITTERNACHT / ab 11. Juni 2026 im Kino! ...
Ein tierisch verrücktes Animations-Abenteuer über friedliche Zootiere, die sich in einer unheimlichen Nacht in neongrüne, schleimige und pelzige Zombies verwandeln... Gruselspaß garantiert! Ab 11. Juni 2026 im Verleih von LEONINE Studios im Kino. Eines Nachts schlägt ein Meteor im Zoo von Cole

3sat-Wissenschaftsformate über Männlichkeit auf Abwegen ...
Toxische Männlichkeit ist auf dem Vormarsch. Machos aus Politik und Wirtschaft werden zu Role Models der Mannosphäre, Misogynie breitet sich aus und wird zum Social-Media-Trend. Die "NANO Doku: Männlichkeit auf Abwegen – Was tun gegen Frauenhass?" fragt am Donnerstag, 21. Mai 2026, 20

Hessentag in Fulda - Gespräche mit hr-Stars, Public Viewing und Livemusik im hr-Treff ...
Livemusik am Abend, viele bekannte hr-Gesichter treffen, Kinder- und Familienangebote zum Mitmachen und Public Viewing der Fußball-WM-Spiele der Deutschen Nationalmannschaft, - so lässt sich das Programm im hr-Treff auf dem Hessentag 2026 in Fulda zusammenfassen. Der Hessentag findet vom 12. bis 2

Kindersterblichkeit in Subsahara-Afrika ist überproportional hoch / SOS-Kinderdörfer zum Internationalen Tag der Familie am 15. Mai ...
Neun Kinder unter fünf Jahren sterben weltweit pro Minute, mehr als die Hälfte stammt aus Subsahara-Afrika. Ein Großteil der Todesfälle ereignet sich, weil Familien der Zugang zu einer qualifizierten medizinischen Schwangerschafts- und Geburtsbetreuung, zu Impfschutz und Medikamenten fehlt. Die

"ZDF Magazin Royale" präsentiert: Zehn Jahre "Rundfunk-Tanzorchester Ehrenfeld" ...
Am 22. Mai 2026 feiert Jan Böhmermann ein Jahrzehnt "Rundfunk-Tanzorchester Ehrenfeld" – gemeinsam mit hochkarätigen Gästen. Seit zehn Jahren beweist das "Rundfunk-Tanzorchester Ehrenfeld": Deutsche Fernsehunterhaltung kann auch Spaß machen – wenn man sie gelegentlich mit


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z