Bessere zahnärztliche Früherkennung für die Kleinsten / Gelbes Heft mit zusätzlichen Ankreuzfeldern für Verweise
ID: 1358455
zum 6. Lebensjahr wird ab Juli 2016 nachhaltig gefördert. Das
sogenannte Gelbe Heft (Kinderuntersuchungsheft) enthält künftig sechs
rechtsverbindliche Verweise vom Kinderarzt (Pädiater) zum Zahnarzt
für Kinder vom 6. bis zum 64. Lebensmonat in Form von Ankreuzfeldern.
Einen entsprechenden Beschluss hat die Kassenzahnärztliche
Bundesvereinigung (KZBV) heute im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)
erwirkt, dem wichtigsten Beschlussgremium der Gesetzlichen
Krankenversicherung.
Eltern erhalten das Gelbe Heft in der Regel auf der
Entbindungsstation oder vom Kinderarzt. Bereits im vergangenen Jahr
hatte der G-BA in der neugefassten Kinderrichtlinie auf Initiative
der KZBV eine stärkere Vernetzung von Kinder- und Zahnärzten
verankert und damit die Voraussetzung für die heutige Entscheidung
und für die Verbesserung zahnärztlicher Prävention bei Kleinkindern
geschaffen. Das Gelbe Heft ist Bestandteil der Kinderrichtlinie.
"So manche Erkrankung, wie etwa frühkindliche Karies wird häufig
noch zu spät entdeckt. Das kann zu erheblichen Folgeschäden für das
bleibende Gebiss führen. Wenn hingegen frühzeitig und zielgerichtet
behandelt wird, lässt sich die Krankheit eindämmen oder sogar völlig
vermeiden", sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der
KZBV.
Milchzahnkaries sei in Deutschland auf dem Vormarsch, betonte
Eßer. "Die Häufigkeit liegt bei 10 bis 15 Prozent, in sozialen
Brennpunkten steigen die Prävalenzen bis auf 40 Prozent. Betroffen
ist damit etwa jedes zehnte Kleinkind im Alter von 0 bis 3 Jahren."
Die jetzt beschlossenen Verweise im Gelben Heft stehen in Einklang
mit der Intention des Präventionsgesetzes und dem darin enthaltenen
Auftrag an den G-BA, früher als bisher im Kleinkindalter
zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen umzusetzen.
Zusätzliche Verweise zum Zahnarzt im Gelben Heft ab Juli
Im Kinderuntersuchungsheft sind künftig folgende Verweise zu
vertragszahnärztlichen Untersuchungen durch Ankreuzfelder vorgesehen
und zu dokumentieren:
- im Zeitraum der U5 (6. - 7. Lebensmonat) zur Abklärung von
Auffälligkeiten an Zähnen und Schleimhaut,
- im Zeitraum der U6 (10. - 12. Lebensmonat) zur Abklärung von
Auffälligkeiten an Zähnen und Schleimhaut,
- im Zeitraum der U7 (21. - 24. Lebensmonat) zur Abklärung von
Auffälligkeiten im Kieferwachstum und an Zähnen und Schleimhaut,
- im Zeitraum der U7a (34. - 36. Lebensmonat) zur zahnärztlichen
Früherkennungsuntersuchung,
- im Zeitraum der U8 (46. - 48. Lebensmonat) zur zahnärztlichen
Früherkennungsuntersuchung,
- im Zeitraum der U9 (60. - 64. Lebensmonat) zur zahnärztlichen
Früherkennungsuntersuchung.
G-BA setzt konzeptionelle Vorschläge der Zahnärzteschaft um
Die Umsetzung einer engeren und systematischeren Zusammenarbeit
von Kinder- und Zahnärzten ist eine der Kernforderungen des
Versorgungskonzeptes "Frühkindliche Karies vermeiden", das von KZBV
und Bundeszahnärztekammer erarbeitet wurde. Als stimmberechtigte
Trägerorganisation des G-BA hatte die KZBV Elemente des Konzeptes in
den G-BA eingebracht. Der heutige Beschluss des G-BA ist in Kürze im
Internet abrufbar unter www.g-ba.de.
Hintergrund - Das Gelbe Heft (Kinderuntersuchungsheft)
Im Gelben Heft wird aufgeführt, wann welche Kinderuntersuchungen
anstehen. Der Arzt trägt in dem Heft zudem die Ergebnisse der
Untersuchungen ein. Die erste der Kinderuntersuchung - U1 genannt -
wird direkt nach der Geburt vorgenommen. U2 bis U9 folgen zu
festgelegten Zeitpunkten in den ersten sechs Lebensjahren.
Pressekontakt:
Kai Fortelka
Telefon: 030 280 179 27, E-Mail: presse@kzbv.de
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Datum: 19.05.2016 - 13:31 Uhr
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