Freiwillige Steuererklärung: Finanzamt zahlt sechs Prozent Zinsen
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wachsendem Unbehagen auf den Kalender. Denn landläufig gilt der 31.
Mai 2016 als Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2015. Doch
viele haben tatsächlich noch Zeit bis Ende 2019. Und später abgeben
kann sich laut dem gemeinnützigen Online-Verbrauchermagazin Finanztip
sogar lohnen, denn das Finanzamt belohnt die verspätete Abgabe mit
sechs Prozent Zinsen pro Jahr.
Freiwillig ist die Abgabe, sofern die Lohnsteuer wie
vorgeschrieben vom Arbeitnehmer bereits abgeführt wurde und beim
Arbeitnehmer keine weiteren Einkünfte vorliegen. Doch der Aufwand für
eine Steuererklärung lohnt sich in der Regel: Das beweisen die Zahlen
des Statischen Bundesamts von März 2016: Neun von zehn
Steuerpflichtigen, die für das Jahr 2011 eine Steuererklärung
abgegeben haben, erhielten im Durchschnitt immerhin 875 Euro zurück.
Die Zinsen müssen versteuert werden
Wer eine Steuererstattung erwartet und finanziell nicht darauf
angewiesen ist, diese möglichst schnell einzustreichen, der kann sich
mit der Abgabe sogar bis zum 31. Dezember 2019 Zeit lassen. Ab dem
16. Monat, nachdem das Steuerjahr zu Ende gegangen ist, wird der zu
erstattende Betrag mit 0,5 Prozent pro Monat, also sechs Prozent pro
Jahr, verzinst - demnach ab April 2017. Allerdings müssen die
Empfänger auf die Zinsen Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag
zahlen - zusammen 26,4 Prozent. Eventuell kommt noch die
Kirchensteuer hinzu. "Dennoch kann da eine ordentliche Rendite von
einem solventen Zahler herausspringen", sagt Udo Reuß,
Steuerrechtsexperte bei Finanztip.
Später abgeben kann mehrere Hundert Euro bringen
Nehmen wir an, ein Steuerzahler zögert die Abgabe der
Steuererklärung 2015 bis zum letzten Moment, Dezember 2019, hinaus
und bekommt 2.500 Euro Steuern im Mai 2020 zurück. Für die ersten 15
Monate gibt es keine Zinsen. Dafür aber für den Zeitraum von April
2017 bis Mai 2020: Mit dem monatlichen Zinssatz von 0,5 Prozent
landet man über den Zeitraum von 38 Monaten bei 475 Euro. Nach Abzug
von Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag bleiben dann nach der
Musterrechnung von Finanztip immer noch 349,60 Euro.
Nicht jeder kann später abgeben
"Wer aber verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, für
den ist der 31. Mai tatsächlich der Stichtag für die Abgabe", sagt
Reuß. "Man sollte das auch einhalten." Das gilt zum Beispiel, wenn
der Steuerpflichtige 2015 Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug oder
Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kurzarbeiter- oder Elterngeld
von mehr als 410 Euro hatte oder er Freibeträge aufgrund eines
Lohnsteuerermäßigungsantrags genutzt hat. Auch Ehegatten müssen eine
Steuererklärung abgeben, wenn beide Arbeitnehmer sind und die
Steuerklassenkombination III/V oder IV mit Faktor haben.
Ratgeber Steuererklärung 2015:
http://www.finanztip.de/steuererklaerung/
Ratgeber Abgabe Steuererklärung:
http://www.finanztip.de/steuerklaerung-abgabeplicht/
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Datum: 19.05.2016 - 14:45 Uhr
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