Gemeinsames Ziel: Die Versorgung der Patienten "zukunftsfest" machen / Vertreterversammlung - Die Delegierten wollenüber ein Positionspapier zum Konzept KBV 2020 entscheiden
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Hamburger Grundsätzen hat der Vorstandsvorsitzende der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, die
heutige Vertreterversammlung (VV) seiner Organisation in der
Hansestadt gewidmet. "Beides braucht die KBV mehr denn je. Denn wir
befinden uns in einer Phase, in der die KBV sich neu besinnen muss."
"KBV 2020" lautet der programmatische Titel. Einen tragenden Pfeiler
des neuen Hauses einer KBV 2020 stellt dabei das Positionspapier
"Versorgung gemeinsam gestalten" dar, das heute die Delegierten der
VV einstimmig verabschiedet haben.
Im Blickpunkt steht die Sicherstellung der Versorgung der
Patienten vor dem Hintergrund aktueller und künftiger
gesellschaftlicher Entwicklungen. "Wir bekennen uns klar zum
Sicherstellungsauftrag", betonte der KBV-Chef. "Dabei muss im
Vordergrund die Zusammenarbeit aller ärztlichen und nichtärztlichen
Professionen stehen, die die Patienten betreuen." Ein gutes
Nebeneinander müsse es zudem von Selektiv- und Kollektivvertrag
geben. "Beide Bereiche ergänzen sich und sind eine Stärke der
ambulanten Versorgung", sagte er.
Für eine bessere Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern sollten
verstärkt Modelle der kooperativen Sicherstellung dienen. Gerade bei
der Bedarfsplanung böte sich eine engere Zusammenarbeit an. Das gelte
besonders beim Not- und Bereitschaftsdienst. Portalpraxen könnten
hier die Patientenströme leiten. Echte Notfälle gehörten ins
Krankenhaus, die anderen in den vertragsärztlichen Bereich. "Hier
muss der Gesetzgeber seinen Beteuerungen, sektorenübergreifende
Kooperationen zu fördern, Taten folgen lassen", forderte der
KBV-Chef.
Es zeichne sich zudem ab, dass die 2.000 Krankenhäuser in
Deutschland aus Kostengründen nicht alle zu halten seien. "Wir bieten
deswegen unsere Hilfe an, dort Klinikstrukturen sinnvoll abzubauen,
wo es überschüssige Kapazitäten gibt", erklärte Gassen. Nicht mehr
benötigte Kapazitäten könnten für die ambulante vertragsärztliche
Versorgung genutzt werden. Die Mittel, die durch Klinikschließungen
frei würden, sollten dann zu einem Teil in Krankenhäuser mit guter
Zukunftsprognose fließen, und zum anderen Teil in die
vertragsärztliche Versorgung, die Bereiche der wegfallenden
Klinikversorgung auffangen würde. "In einer solchen
Versorgungsstruktur wird den Belegärzten eine stärkere Rolle
zukommen, um fachärztliche Kompetenzen auch in strukturschwachen
Gebieten zu erhalten."
Um die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen besser zu
koordinieren, solle es auf Basis der heutigen Leistungsstandards
Erweiterungsoptionen in der gesetzlichen Krankenversicherung geben,
durch die sich der Patient durch die Versorgung leiten lassen kann.
Dies könne über den Hausarzt geschehen, in manchen Fällen durch den
Facharzt. "Doppeluntersuchungen müssen vermieden und vorhandene
Behandlungsdaten koordiniert genutzt werden. Dies sollte über
spezielle Versichertentarife organisiert werden", führte er aus. Er
stellte klar: "Uns geht es nicht um Rationierungen von Leistungen,
sondern um Wahloptionen für die Versicherten und Patienten. Sie
sollen je nach eigener individueller Situation entscheiden können."
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Dr. Roland Stahl, Tel.: 030 4005-2201
Tanja Hinzmann, Tel.: 030 4005-2240
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Datum: 23.05.2016 - 11:56 Uhr
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