Worauf es beim Wechsel ankommt
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Worauf es beim Wechsel ankommt
Kfz-Versicherungen: ADAC-Tipps helfen bei der Suche nach dem richtigen Tarif
Die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme ist in keinem Fall ausreichend. Sie sollte mindestens 50, besser noch 100 Millionen Euro betragen.
Die Neuwertentschädigung sollte bei Totalschaden oder Diebstahl mindestens bei sechs Monaten liegen. In guten Verträgen umfasst der Schutz mindestens zwölf Monate.
Die bei Unfällen entstandenen Schäden sollten in der Kaskoversicherung auch bei grober Fahrlässigkeit übernommen werden. Ausgenommen sind hierbei generell herbeigeführter Diebstahl (z.B. Schlüssel steckte im Auto) sowie das Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss.
Freie Werkstattwahl: Wurde eine Werkstattbindung vereinbart, schreibt die Versicherung die Reparaturwerkstatt vor. Das kann unter anderem zu Problemen bei Leasingfahrzeugen führen. Wird keine vom Hersteller autorisierte Werkstatt beauftragt, verweigert der Hersteller möglicherweise Kulanzleistungen.
Einige Versicherer leisten in der Teilkasko nur für Schäden bei Wildunfällen. Viele Anbieter erstatten auch Schäden durch Kollisionen mit Tieren aller Art sowie Marderbiss.
Sehr günstige Policen haben oft schlechte Rückstufungen. Autofahrer sollten deshalb prüfen, wie weit sie nach einem Schadenfall zurückgestuft werden.
Rabattschutz sorgt dafür, dass Autofahrer nach einem Schaden nicht in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden.
Erweiterter Haftpflichtversicherungsschutz bei Unfällen mit Mietwagen im europäischen Ausland sollte in den Versicherungsbedingungen enthalten sein (Mallorca-Police).
Möglich ist der Wechsel des Kfz-Versicherers in der Regel zum Ende des Kalenderjahres, da die meisten Versicherungsverträge vom 1. Januar bis zum 31. Dezember laufen. In diesen Fällen muss die Kündigung spätestens bis 30. November bei der Versicherungsgesellschaft sein.
Rückfragen:
Jochen Oesterle
089/ 76 76-3474
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Datum: 13.11.2009 - 14:35 Uhr
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