Hundehalter haftet für ungewollten Deckakt seines Hundes
Verschiedene Tarife der Hundehaftpflicht schließen den ungewollten Deckakt ein.
Daher ist es wichtig, daß man bei der Auswahl der Hundehaftpflichtversicherung darauf achtet, daß der ungewollte Deckakt des Hundes mitversichert ist. "Bei vielen Tarifen auf dem deutschen Markt ist diese Leistungserweiterung nicht enthalten" weiß Anja Kirsch von der Tierversicherungsinitiative www.tierversicherung.biz. "Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen Tarife anzubieten, die diese Leistungserweitrerung mitversichert haben" so Anja Kirsch weiter.
Weitere Informationen unter http://www.tierversicherung.biz/hundeversicherung/hundehaftpflicht.php.
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Datum: 13.11.2009 - 17:25 Uhr
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