Südwest Presse: Kommentar: Mindestlohn
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Arbeitnehmer ein Sahnehäubchen auf ihren Lohn. Geringverdiener
dürften sich ganz besonders über diesen Zuschlag freuen. Sie trifft
daher das Urteil des Bundesarbeitsgerichts hart, dass solche
Zahlungen unter bestimmten Bedingungen auf den Mindestlohn
angerechnet werden können.
Trotzdem klingt der Spruch der obersten Arbeitsrichter logisch.
Denn in diesem Fall handelte es sich nicht um freiwillige Leistungen
des Arbeitgebers. Sie waren im Arbeitsvertrag fest vereinbart. Zudem
wurden sie nicht in einem Betrag ausgezahlt, sondern verteilt über
zwölf Monate. Die Klägerin selbst dürfte beim Errechnen ihres
Stundenlohns sehr wohl auch die Zusatzzahlungen berücksichtigt haben.
Für die Richter konnte es keine Rolle spielen, ob sie mit ihrem
Urteil den Sinn des Mindestlohns aushöhlen. Sie müssen sich nach dem
richten, was im Gesetz steht. Das ist das eigentliche Problem: Das
mag zwar gut gemeint sein, aber es ist handwerklich schlecht gemacht,
wie der Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing kritisiert. Die
Juristen im Arbeitsministerium haben sich an vielen Stellen um klare
Regeln gedrückt. Vermutlich mussten sie das Gesetz unter großem
Zeitdruck erarbeiten, weil es ein Herzensanliegen der SPD und von
Arbeitsministerin Andrea Nahles war. Die Dummen sind die Richter, die
jetzt schwammige Regelungen interpretieren müssen.
Ein ärgerliches wie ebenso überflüssiges Problem. Die Theoretiker
in den Ministerien müssten nur mehr auf die Praktiker hören, die sehr
gut wissen, ob Regelungen alltagstauglich sind oder nur jede Menge
Rechtsstreitigkeiten heraufbeschwören.
Pressekontakt:
Südwest Presse
Ulrike Sosalla
Telefon: 0731/156218
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Datum: 26.05.2016 - 19:06 Uhr
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