Unwetterschäden möglichst schnell der Versicherung melden und Folgeschäden vermeiden
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
GVI-Vorstand Jürgen Buck nennt im Falle von aufgetretenen Unwetterschäden die vier wichtigsten Maßnahmen: So sollte die Versicherung umgehend informiert werden. Reparaturen sollten erst nach Abstimmung mit dem Versicherer veranlasst werden. Unwetterschäden sollten vor der Beseitigung mit Fotos oder Be-weisstücken (auch Zeitungsberichte über Unwetterereignisse können hilfreich sein) dokumentiert werden. Wenn Folgeschäden drohen, müssen jedoch umgehend Schadensabwehrmaßnahmen eingeleitet werden.
Weitere wichtige Hinweise zu „Unwetterschäden und Versicherung“ sowie hilfreiche Tipps zur Schadensvorsorge stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, kostenlos zur Verfügung.
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Jürgen Buck (GVI-Vorstand, Dipl.-Betriebswirt (FH) und Bankkaufmann): 07131-91332-12
Datum: 31.05.2016 - 11:48 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1362645
Anzahl Zeichen: 1033
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
Telefon: 07131-91332-20
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 31.05.2016
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