Wichtige Fristen für Arbeitnehmer nach erhaltener Kündigung
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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Zurückweisung der Kündigung innerhalb weniger Tage:
Wenn der Arbeitgeber einen Vertreter zur Kündigung bevollmächtigt hat, aber die Bevollmächtigung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist, können Arbeitnehmer unter Umständen die Kündigung aus diesem Grund zurückweisen. Das muss allerdings unverzüglich geschehen. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass eine Zurückweisung innerhalb von wenigen Tagen gegenüber dem Arbeitgeber zu erfolgen hat. Eine Woche ist damit unter Umständen schon zu lange.
Kündigungsschutzklage - Dreiwochenfrist:
Der Arbeitnehmer muss innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen, damit das Gericht die Kündigung auf ihre Wirksamkeit überprüft. Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, lässt sich gegen die Kündigung in der Regel nicht mehr vorgehen. Auch eine Abmahnung werden Arbeitnehmer dann meist nicht mehr erzielen können.
Ausschlussfristen berücksichtigen:
Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben, wollen oftmals auch noch ausstehende Ansprüche, wie etwa Überstundenvergütung, geltend machen. Enthält der Arbeitsvertrag sog. Ausschlussfristen, müssen sich Arbeitnehmer unter Umständen auch damit beeilen. Abhängig von der Formulierung im konkreten Fall müssen solche Ansprüche dann nämlich innerhalb der entsprechenden Fristen geltend gemacht bzw. eingeklagt werden.
Ärgerlichen Anspruchsverlust vermeiden:
Einen Anspruch allein aufgrund von Fristversäumung zu verlieren, ist wahnsinnig ärgerlich. Im Arbeitsrecht empfiehlt es sich daher, immer unverzüglich tätig zu werden. Arbeitnehmer sollten daher sofort, wenn sie eine Kündigung erhalten haben, einen spezialisierten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, am besten einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, anrufen, um zu klären, welche Ansprüche bestehen und wie, bzw. wann diese geltend gemacht werden müssen.
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Wer wir sind. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Volker Dineiger und Alexander Bredereck sind seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im Bereich Kündigungsschutz tätig. Gemeinsam haben sie das Handbuchs Arbeitsrecht der Stiftung Warentest verfasst.
11.5.2016
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Datum: 31.05.2016 - 15:05 Uhr
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