Scheinselbstständigkeit: Scheinselbständige Prostituierte in Berliner Bordell beschäftigt?

Scheinselbstständigkeit: Scheinselbständige Prostituierte in Berliner Bordell beschäftigt?

ID: 1362884

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.



(firmenpresse) - Scheinselbstständigkeit im Bordell

Medienberichten zufolge haben Polizei, Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung und Zoll am 13.4.2016 ein Berliner Groß-Bordell durchsucht. An der Aktion seien insgesamt rund 900 Beamte beteiligt gewesen. Einer dieser Vorwürfe war wohl die Beschäftigung angeblich selbstständiger, aber tatsächlich scheinselbständiger Prostituierter. Mit anderen Worten die Frauen waren eigentlich im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses beschäftigt, also Arbeitnehmerinnen. Dadurch, dass der Arbeitgeber diese aber als selbstständig ansah, wurden keine Sozialversicherungsbeiträge für die Frauen abgeführt. Dadurch sei ein Schaden in Höhe von 17,5 Millionen Euro allein beim Rentenversicherungsträger entstanden.

Scheinselbstständigkeit keineswegs nur im Rotlichtmilieu ein Problem

Als auf das Thema spezialisierter Fachanwalt für Arbeitsrecht erlebe ich nahezu täglich, wie leichtfertig viele Auftraggeber mit dem Thema umgehen. Häufig sind schon die Verträge derart auffällig, dass sie nur als Arbeitsverträge angesehen werden können. Wer in seinem Vertragsmuster Urlaub gewährt, Entgeltfortzahlung bei Krankheit sowie feste Stundenzahlen regelt und auch die tägliche Arbeitszeit nebst Pausenzeiten festschreibt, kann ruhig "freier Mitarbeitervertrag" drüber schreiben. Es ist und bleibt ein Arbeitsvertrag.

Tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses entscheidend

Auch ein guter Vertrag hilft aber letztlich nicht weiter, wenn tatsächlich nicht entsprechend der Vereinbarung verfahren wird. Scheinselbstständigkeit ergibt sich hier häufig durch die gelebte Praxis. Viele Berufe können überhaupt nicht mit freien Mitarbeitern durchgeführt werden. Die Eingliederung in den Betrieb ist dabei zwangsläufig, da auf anderem Wege keine vernünftigen Ergebnisse erzielt werden können.

Tatsächliche Durchführung der Verträge regelmäßig überprüfen



Wer sich dennoch entscheidet, freie Mitarbeiter zu beschäftigen, sollte regelmäßig überprüfen, ob in der Praxis auch die vertraglich getroffenen Vereinbarungen weiter entsprechend umgesetzt werden. Das gilt selbst dann, wenn bestimmte Vertragsverhältnisse bereits einmal geprüft wurden.

Keine Panik bei Entdeckung von Scheinselbstständigkeit

Wer Scheinselbstständigkeit in seinem Unternehmen entdeckt, sollte unverzüglich handeln. Allerdings nicht panisch. Auf keinen Fall sollten die Mitarbeiter sofort entlassen werden. Das provoziert eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht und damit letztendlich in der Regel erst recht die Entdeckung. Es ist zunächst eine Analyse durchzuführen, ob und in welchem Umfang tatsächlich eine Annahme von Scheinselbstständigkeit droht. Anschließend sind die sinnvollen Schritte bezogen auf den jeweiligen Einzelfall und die gerade aktuelle Situation (kurz vor Betriebsprüfung, Trennung von einem Mitarbeiter, Hinweis aus der Belegschaft) zu besprechen.

Hohe Schäden und Strafen drohen

Im Falle der Entdeckung drohen Nachforderungen für viele Jahre. Man zahlt nicht nur die Arbeitgeberanteile sondern auch die Arbeitnehmeranteile für die Sozialversicherungsbeiträge nach. Erstattungen erhält man nur in sehr kleinem Umfang, bzw. gar nicht vom Arbeitnehmer. Außerdem drohen Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren. Bei derart hohen Schadenssummen von vielen Millionen Euro wie möglicherweise auch im Falle des Berliner Bordells drohen sogar Haftstrafen für die Verantwortlichen.

Fachanwalt Bredereck hilft

Wir vertreten Arbeitgeber, Auftraggeber, Selbstständige und Arbeitnehmer (Scheinselbstständige) deutschlandweit in allen Fragen rund um die Scheinselbstständigkeit. Arbeitgeber beraten wir insbesondere im Zusammenhang mit drohenden oder durchgeführten Prüfungen und bei Klagen des freien Mitarbeiters. Freie Mitarbeiter, die eigentlich Arbeitnehmer sind, vertreten wir bei Statusfeststellungsklagen gegen den Arbeitgeber/Auftraggeber. Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch und unverbindlich ob und wie wir Sie unterstützen können.

Weiterbildung zum Thema Scheinselbstständigkeit

Die Fachanwälte für Arbeitsrecht Volker Dineiger und Alexander Bredereck sind die Autoren des Ratgebers "Arbeitsrecht" der Stiftung Warentest. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck hält deutschlandweit Vorträge zum Thema Scheinselbstständigkeit, rechtssichere Abgrenzung der verschiedenen Vertragstypen, Vermeidung von Haftungsfallen und zu den möglichen Auswirkungen derzeit geplanter gesetzlicher Neuregelungen.

14.4.2016

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de


Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam



PresseKontakt / Agentur:

Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin(at)recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de



drucken  als PDF  Wann haben Arbeitnehmer eine Kündigung aufgrund einer Krankheit zu erwarten? Hinweise zur personenbedingten Kündigung für Arbeitnehmer
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 31.05.2016 - 15:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1362884
Anzahl Zeichen: 5054

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Bredereck
Stadt:

Berlin


Telefon: 030 4000 4999

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 810 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Scheinselbstständigkeit: Scheinselbständige Prostituierte in Berliner Bordell beschäftigt?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bredereck& Willkomm (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung? ...
Mitarbeiter in einem Kleinbetrieb haben grundsätzlich keinen besonders starken Kündigungsschutz. Das liegt vor allem am Kündigungsschutzgesetz, dass nur für Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt und auf Kündigungen von Mitarbeitern in Kleinbetrieben nicht anwendbar ist. Allerdings sind A

Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten? ...
Es kommt vor, dass eine Arbeitnehmerin die Kündigung erhalten will. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Wahrscheinlichkeit, eine Sperrzeit auf den Bezug des Arbeitslosengeldes zu bekommen, ist regelmäßig geringer. Bei einer Eigenkündigung würde sie meist deutlich weniger Arbeitslosengeld beko

Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung? ...
Welchen Kündigungsschutz hat ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer? Kann er sich auf das Kündigungsschutzgesetz berufen? Und: Hat er im Fall einer Kündigung Aussichten auf eine Abfindung? Diese Fragen klärt Arbeitsrechtler und Kündigungsschutzexperte Alexander Bredereck. Im Fall einer Be


Weitere Mitteilungen von Bredereck& Willkomm


Wann haben Arbeitnehmer eine Kündigung aufgrund einer Krankheit zu erwarten? ...
Während der Krankheit kein besonderer Kündigungsschutz Zunächst einmal ist ein Arbeitnehmer nicht in besonderem Maße vor einer Kündigung geschützt, während er krank ist. Eine Kündigung des Arbeitgebers kann demnach unter den gleichen Voraussetzungen ergehen wie sonst. Kein Kündigungss

Mitbestimmung des Betriebsrats bei betrieblichem Eingliederungsmanagement ...
In einem aktuellen Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 22.03.2016 (Az. 1 ABR 14/14) geht es um die Mitbestimmung des Betriebsrats im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements. Welche Schlussfolgerungen lassen sich aus der Entscheidung ziehen? Fachanwalt Bredereck: Mit seinem Beschlus

Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze - Verwaltungsrecht ...
Eine Berliner Schülerin hat keinen Anspruch, von ihrer Schule täglich veganes Essen zubereitet zu bekommen. Dies hat nach Informationen der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Das Gericht erläuterte, dass Schulen nicht verpflicht

Sperrfrist bei Eigenbedarfskündigung: aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin ...
Hat der Vermieter die Wohnung erworben, bevor die Kündigungsschutzklausel-Verordnung des Berliner Senats vom 13.08.2013 in Kraft getreten ist, greift die Sperrfrist dennoch. Sperrfrist greift ab Zeitpunkt der erstmaligen Veräußerung Das Landgericht Berlin hat sich in einem aktuellen Urteil


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z